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Im deutschen Reich · 1895-08-01 · Heft 2 (August 1895) · p. 85

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
1 (1895)
Issue
Heft 2 (August 1895)
Article
Umschau
Date
1895-08-01
Page
85 (sequence 5)
Language
German
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Umschau. 85 bruar 1846 zahlreiche Juden an den an vielen deutschen Orten aus Anlaß des dreihundertjährigen Todestages Luthers veranstalteten Feierlichkeiten. Bei der damaligen Lutherfeier der Gesellschaft „Iris" zu Frankfurt a. M. waren von den fünf Festrednern zwei, Dr. Wihl und Jacob Weil, Juden; einer der christlichen Festredner aber sprach damals die prophetischen Worte: „Beklagen Sie die unseligen Zustände dieser oder jener Epoche, aber verzweifeln Sie nicht, arbeiten Sie vielmehr als wahrhafte Protestanten gegen jeden Versuch eines Rückschritts, thätig gegen jene, der nothwendigen Entwickelung der Menschheit feindseligen Tendenzen. Auch in unserer Zeit ist die Reaktion noch nicht verschwunden, wir sehen leider noch täglich ihr freches Haupt sich erheben; darum wollen wir, eingedenk unsres Luther, für die große Sache des geistigen Fortschritts wirken!" Weil die Bibel Gemeingut des deutschen Volkes geworden ist, kann die Epoche, in welcher Rasseantisemiten den Juden einen besonderen Gott andichten und Jehova als den Anstifter von Verbrechen bezeichnen dürfen, nicht von Dauer sein. Auf die Revision des Staatsanwalts hat das Reichsgericht das vom Berliner Gerichtshof am 13. März d. I. gefällte Urtheil aufgehoben, soweit durch dasselbe der Redakteur des „Bundschuh", .Hans von Mosch, von der Anklage der Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft freigesprochen wurde. Diese Entscheidung des höchsten Gerichtshofes nimmt, trotzdem sie die Freisprechung von der Anklage der Gotteslästerung unberührt läßt, einen Alp von den Herzen zahlloser deutscher Juden, welche sich für vogelsrei halten mußten, wenn die schwerste Beschimpfung ihrer Religion ungesühnt blieb. Eine so tief schmerzliche Bedeutung hatten die Staatsbürger jüdischen Glaubens der Freisprechung des antisemitischen Redakteurs der „Täglichen Rundschau", Dr. F. Lange, in dem Prozeß Pariser u. Gen. contra Lange nicht beigelegt. Die Verwerfung der Revision durch das Kgl. Kammergcricht war vorauszusehen, nachdem der Angeklagte schon vor dem Kgl. Landgericht die zu seiner Sicherheit geschlagene, bequeme Brücke vorsichtig betreten hatte, zu erklären, er habe in dem inkriminirten Artikel nicht beabsichtigt, jeden Juden deutscher Angehörigkeit der Ausbeutungslust und der Gewissenlosigkeit zu zeihen. Dieser geschickte Ausweg hat den Redakteur der „Täglichen Rundschau" nicht gehindert, aus Anlaß des Prozesses Riemer den beiden Lehrern Dr. Evers und Dr. .Heutig zuzurufen: „Wer Antisemit ist, darf seine Gesinnung in keinem Falle verleugnen. Andernfalls muß die Partei ihn von ihren Rockschößen schütteln. Ist ein Lehrer gelegentlich doch nicht ganz unparteiisch in der Schule gewesen, nun, so muß er schlimmsten Falls auck die Folgen tragen, nicht aber rückgratlos einen Rückzug vor dem Judenthum antreten, angekränkelt

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