Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 1 (1895)
- Issue
- Heft 1 (Juli 1895)
- Article
- Umschau
- Date
- 1895-07-01
- Page
- 31 (sequence 5)
- Language
- German
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Umschau. 31 daran Betheiligten sich bekennen. Nichts liegt dem Central-Verein ferner, als sich zum Vertheidiger jeder Handlung eines einzelnen Juden aufzuwerfen; er protestirt aber auch dagegen, daß wie häufig von gegnerischer Seite geschieht, für jede solche vereinzelte Handlung stets die Gesammtheit der Juden verantwortlich gemacht wird. Wichtig für die Beurtheilung der angeblichen Petroleum-Preistreiberei ist jedoch, daß selbst ein philosemitischer Anwandlungen kaum verdächtiges Blatt, wie die „Voss. Ztg.", sich darüber aufhält, daß gerade die deutsch-soziale Reformpartei, welche den Agrariem zu wesentlich höheren Getreidepreisen zu verhelfen strebt, plötzlich daran Anstoß nimmt, daß der Petroleumpreis erhöht wird. Wer sich so warm für die billige Beleuchtung der Wohnungen der Unbemittelten begeistert, sollte doch zunächst wohl für befiere Ernährung der Armen, also für niedrige Brodpreise, eintreten! Während wir jede unlautere Spekulation verdammen und uns rückhaltlos Denen anschließen, welche den auf Kosten anderer vertrauensvoller Personen errungenen mühelosen Gewinn unter allen Umständen als verwerflich bezeichnen, scheinen viele Bekämpfer der „Judenmoral" den Balken im eigenen Auge nicht zu erkennen. Gegen die Gründer des Hauptorgans der deutsch-socialen Reformpartei in Sachsen, der „Deutschen Wacht", bei welchem Blatte in verhältnißmäßig kurzer Zeit über 90 000 Mark zugesetzt wurden, ist bereits am 30. November v. I. die Voruntersuchung eröffnet worden. In diesen „Gründer-Prozeß" sind Wortführer der sächsischen Antisemiten verwickelt, die gegen die „jüdische Gründer-Wirthschaft" für alle Hebel der Zeit verantwortlich zu machen pflegten. Wegen „Aufreizung zum Klassenhaß" ist, aus Anlaß eines Gedichts „Brutus, schläfst Du?", von der Staatsanwaltschaft von Amtswegen ein Verfahren gegen den Abg. Dr. Böckel eingeleitet worden. Ferner hat Oberstaatsanwalt Drescher gegen die durch die 3. Strafkammer des Landgerichts I zu Berlin erfolgte Freisprechung des der „Gotteslästerung" angeklagten Redakteurs Hans von Mosch Revision eingelegt. Diese Freisprechung war nur deshalb erfolgt, weil nach Annahme des Gerichtshofs das Requisit der besä,impfenden Aeußerungen fehlte und der Rassenantisemit nicht die Absicht gehabt habe, die jüdische Religionsgesellschaft zu treffen. Hätte bei der Aushebung der Verurtheilung des Redakteurs der