Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 2 Bd. 6 H. (1809)
- Article
- Rabbi Moses Ben Maimon
- Date
- 1809-01-01
- Page
- Seite 409 (sequence 34)
- Language
- German
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409 rieft nicht an Kurzsichtigen, die unter Werke früherer und spaterer Rabbinen keinen Unterschied zu machen wissen, auf deren Beifall sie rechnen können. Traurige, mir be» kannte Beispiele kennte ich anführen, wie oft dadurch das Wohl und Wehe ganzer Familien aufs Cpicl gesetzt wird, bloß darum aufs Spie! gesetzt wird, weil es manchem jüdischen Richter nicht beliebt, seinen Geist mit dem Studircn früherer Werke und mit dem nähern Prüfen der Cache» anzusircngcn oder wohl gar, wenn es nölhigist, seiner eigentlichen Vorschrift und Pflicht gemäß, den vorha» bcndcn Rcchtsgcgcnstand mit dem Laufe der Geschäft« und der Convcnicnz unserer Zeit übereinstimmend zu machen, um dadurch ein richtiges Resultat herauszubringen ״). Der kürzeste Weg gilt hier als der beste, und man glaubt sich genug zu rechtfertigen, wenn man sich z. B. an das Werk:עפתי כהן u. d. gl. festhält und dadurch des Nachdenkens weiter überhoben ist"). Eben so verhält es sich mit der Entscheidung der Cercmvnialangelegcnheiteu , wo oft schon eine Grille vom Verfasser des: מג; אברהם. hinlänglich ist, um irgend ein Dcrdammungsurtheil zu rechtfertigen. Man zieht hierbei gewöhnlich den logischen Schluß, daß wenn im Jahre!692 ein Verleger in Polen auf den Einfall kommen konnte, diese Schrift, einem Theile des jüdischen Codex *) Die Talmudiflen nennen dieses, wie bekannt, דמיי מילתא?1מילה« . **) Man vergleiche hierbei nur des Rabbi Jonathan Eibeschütz: Urim Werumim, welches, gestützt auf des Rabbi Heiam Jonas Schrift: דוייס N קינשרים להרג יונה :"ע die Autoritär dieses Werks durch gründliche Widerlegung mancher Rechrsfprüche kräftig erjchüttert.