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Sulamith · 1809-01-01 · 2 Bd. 5 H. (1809) · p. Seite 350

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Zweiter Jahrgang 1808-1809
Issue
2 Bd. 5 H. (1809)
Article
Frankfurt am Main [Nachricht]
Date
1809-01-01
Page
Seite 350 (sequence 5)
Language
German
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Der Unterricht fccr übrigen Gegenstände mußte so geordnet werden, wenn er dein Ganzen entsprechen sollte, daß e) nicht zu viel auf einmal gelehrt, L) nicht zu kurz mir jedem Gegenstände abgebrochen werde, ' und daß <-) die Gegenstände in einer solchen Folge zu lehren sind, daß cs möglich sey, die Kcnntniß des einen, als Mittel zur Erlernung eines ihm vcrwanoten Gegenstandes zu gebrauchen. Man wird daher aus diesem Plane schm: i) daß mau bei der zarten Jugend mit äußerst wcnigein und diesem Mer anpasicndcn, ja unumgänglich nothi.» gcn Gegenständen angcfangen,, und nach Zunahme der Seclenkrastr, nach und nach so fortgeschritten ist, daß Anhaufting zu keiner Zeit statt findet. ' — . b) Werde» alle Elcmentarkcnntnisse, die in dem höheren Alter als Mittel zur Erlernung der mit ihnen verbundenen oder ihnen verwandten Gegenständen gebraucht werden, 6 und 8 Jahre unterrichtet werden. Lchrgegensiandc, welche hingegen durch die Vorkmntnisse und /durch die »»genommene Ceclenkraftc leichter zu erlernen .• sind, werden wenigstens z Jahre gelehrt., ■ 3) Ist die Folge der Gegenstände so, daß' die Kenntniß des einen immer zur Erlernung und Wiederholung mit einem andern angewender wexdmkann. So werden B.' 6 Jahre auf ditt Kmntniß der- -M>«tkcrsprache.verwendet» um die Erlernung der übrigen Sprache» — die keinen solchen Zeitaufwand erlauben-^-' zu erleichtern..

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