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Sulamith · 1809-01-01 · 2 Bd. 5 H. (1809) · p. Seite 349

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Zweiter Jahrgang 1808-1809
Issue
2 Bd. 5 H. (1809)
Article
Frankfurt am Main [Nachricht]
Date
1809-01-01
Page
Seite 349 (sequence 4)
Language
German
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Die Oberaufsicht über diese Lehr - und Dildungs« Schule wird anvertraut:«» ' ' aj Einem gelehrten Pädagogen, der alles, was nicht in das Fach der technischen Künste schlagt, zu besorgen hat. l>) Einem Professor der Mathematik, welcher zugleich die hinlänglichen Wissenschaften sowohl der theoretischen als praktischen Physik und Chemie damit verbindet. «•) Einer Obergouvcrnantc, welche alle weibliche Kenntnisse zu dirigiren und für deren gehörigen Unterricht zu sorgen und zu wachen hat. Nach dem entworfenen und gnädigst bestätigten Schulplan» wird von der zartesten Kindheit an, auf das sittliche und moralische Gefühl — welches die allgütige Doxfthung, gleichsam als unser treuester Rathgebcr bei unserm Thun und Lassen, mit dem Wesen unserer Natur so innigst verbunden hat — hingewirkt, so, daß es nicht fehlen kann, daß hierdurch Religiosität befördert, und die Kinder zum fernem Religionsunterricht vorbereitet werden. Erst vom 8ten Jahre fängt der eigentliche Religionsunterricht in, zusammenhängendem Vorttage an, und dauert bis ins rzte Jahr, wo der Zögling die Schule verlaßt,,; - - j. Da die meisten unserer Rcligionsschriften biöhess in hebräischer Sprache geschrieben waren, und die Kenntniß dieser Sprache so wesentlich mit unserer Religion, verbunden ist, so ist auch der Unterricht in dieser Sprache für die männliche Jugend vom 4ten bis zum ixten Jahre heibehalten worden, so, daß er nach cilfgährigcr Lehre wohl hinlänglich, wo nicht gar vollkommm in beiden unternch. tet und gebildet seyn wird. .77. -rk

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