Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 2 Bd. 5 H. (1809)
- Article
- Westphalen [Nachricht]
- Date
- 1809-01-01
- Page
- Seite 322 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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Wal'uuni vrr dein Mcinride, tvcldjc der?Ki(f;f4'r brm Israeliten, dcr stb'.vorcn will, ininiütrllnir vor der ''Uwifhiwiuin cinccjauinJiua'n Cidcc mbwltni f;U, iinclibcm cr ilnn bc-nirrtüch qcrn^chk bat, des! du'sc Crmalnmng von dem Koiis'^rittrit der Isi'acUlcn crl'gesasrt scy. Jeder ist schuldig, der Obrigjcit die Wahrheit zu sagen. Begehrt sic cs, so must nmtt sogar seine Behauptung mit caicm Eide bekräftigen. Derjenige Israelit also, v.:cM>cr die Wacht der chrisi- Iid>cu Obrigleit in jener Hmst-hl bezweifeln oder etwa wähnen wollte, ihn bände nur citt solcher Erd, welchen er in die Hände eines Rabbiners oder eines Lehrers seiner Religion leistete, würde die Staatsgewalt verlennen; er würde sich dem Gehörsinn entziehen, den er dern Könige und den Gesehen schuldig ist; et* würde gewaltsam eine Verbindung mifloseir, deren Beibehaltung eben so sehr sein Vorthci! als seine Psticht erheischt; cr würde sogar eines Verbrechens gegen seine Glaubensgenossen sich schuldig machen; denn er lüde den Verdacht auf sie, als widerstrebe teil sie feindselig der Beobachtung dcr allgemeinen (besehe. Der Israelit, welcher demnach in Gerichten ctwaS Unrichtiges beschwürt, oder auch, indem er bcu Cid ablegt, etwas Anderes zu beschwören tenff, als dasjenige, was seine dann ausgesprochenen Worte sagen, begeht einen Meineid, entheiligt also freventlich den Namen Gottes. Der Meineid ist eins der schrecNichsicn Verbrechen, deren sich der Mensch nur schuldig machen kann; denn es wird gegen die Gottheit unmittelbar begangen. Die ganze sittliche Welt beruht (wie die Rabbincn sich ansdrnckcn) auf dreierlei: auf Recht, Wahrheit und Frieden.