Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 2 Bd.3 H. (1809)
- Article
- Verbesserte Einrichtungen für die Israeliten im Großherzogthum Baden
- Date
- 1809-01-01
- Page
- Seite 166 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2304627-2304649-2304651-10857267-2316023--01959-2316301- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
166 dem übrigen sittlichen Charakter des Zeugen und seiner Aussagen abhangen. xxm Eide. Auch wegen der Haupt «und Nebcneide tritt jene Gleichstellung ein, nur mit Ausnahme des Inhalts der Formeln, und der Art der Ablegung; wovon Erster« nach einer demnächst vorzuschlagcnden und zu sanctionircnden schicklich und bündig cingcrichtctcn neuen Formel, letzter« aber, so oft cs die Wichtigkeit der Cache und das Verlangen des Gegenthcils norhig macht, in einer hinlängliche« Versammlung in der Synagoge vor der aufgerollccn Thor« geschehe« muß. xxvur. Abgaben. Wegen ihrer Abgaben, und wie diese von dem jetzigen Stand in denjenigen, den ihre Ecmcmds - oder Schutzbürgerliche Rechtsverhältnisse fordern, übergehen sollen, bleibt noch bis zu Einlangnng eines von jeder der drei Provinzregicrungcn und Kammern über die für alle Betheiligte vortheilhafteste Art und Einrichtung zu erstattende« Gutachtens (wozu solche anmit aufgcfordert sind) eine besondere Verordnung Vorbehalten. XXlX Gerichtsbarkeit. Eine eigene Gerichtsbarkeit in allem, was das bürgerliche Leben betrift, kann ihnen ferner nicht zusichen, sondern sie müssen nach ihren verschiedenen bürgcr-