Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 6 H. (1808)
- Article
- Französische Literatur
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 391 (sequence 10)
- Language
- German
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35,1 Selbstständigkeit mehr gaben, in Grausamkeit über, indem man ihnen Rechte verweigerte, die ihnen, wie jedem andern gehörten, da sie in dem nämlichen Staate geboren, sich denselben Mickten unterwerfen und gleiche Opfer mit den übrigen Dcwohnern des Reiches brachten; mithin nicht als Fremde zu betrachten waren, da ihr Kultus, wie ich schon gesagt habe, den geselligen Verordnungen und Verhältnissen nicht widersprach. — Warum sollte also eine Religion, weil sic nicht die des großen Haufen ist, ihren Anhängern das ihnen gebührende Recht entziehen? Möge man es für ausgemacht halte» oder nicht, daß nnter allen Religionen, die die Menschen von Anbeginn der Welt getheilt, nur Eine die wahrhafte sey, so muß cs doch allgemein anerkannt bleiben, daß sie alle nach einem Ziele streben, und der Gottheit alle gleich angenehm sind, wenn mit ihren Religionsgebräuchcn ein reines Her; und aufrichtige Gesinnungen verbunden werden. Der Fehler derjenigen, die sich zu einer Religion bekennen, di: am meisten mit der Wahrheit streitet, kann doch nur in Jrrthum und Unwissenheit bestehen, rind ist cs der Gerechtigkeit gemäss, dicfe wie Verbrechen mit Schmach und Unterdrückung zu bestrafen? — — — Jeder Regent, mag er durch Wahl oder Geburt dazu bestimmt ftyn, verpflichtet sich stillschweigend, ein gleiches Recht gegen alle seine Unterthanen zu handhaben. Religionsmcinungcn dürfen hierin nicht als Hindernisse aufgcsicllt werden. Die ewigen Grundsätze der Duldsamkeit: Gerechtigkeit und Moral, sind die Grundpfeiler aller Thronen : vergebens wird dann das Ungeheuer der Anarchie es wagen, dieselbe zu erschüttern..