Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 6 H. (1808)
- Article
- Französische Literatur
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 390 (sequence 9)
- Language
- German
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schrifrcn allein haben wir die Reinheit der Sitten zu verdanken, die uns charakterisirt: der vorurtheilsfreie Beobachter wenigstens wird ihre unverstellten Absichten hierin nicht verkennen. Doch laßt uns zur ursprünglichen Geschichte dieser Ausschließung der Juden von dein Bürgerrechte zurüekkchren. Bald nachher als die Juden von Titus zerstreuet wurden, und aus ihrem Vaterlande fliehen mußten» fiüchteken sic sich nach Rom und den Provinzen des Reichs. Niemand konnte es den Staaten, in welchen diese Flüchtlinge ein Zufluchtsort suchten, verargen, wenn sie ihnen das Bürgerrecht nicht gestatten wollten: woher sollte aber auch einem vertriebenen Volke das Recht werden, einem andern zur Last fallen zu dürfen, und durch seine Ueberlegenheit an Kunstfleiß, die Nahrungsguellcn der altern Bewohner zu schwachen? Nimmt man nun noch die Juden, wie sie damals beschaffen waren, das heißt, als ein abgesondertes Volk, das noch seine eignen Gesetze., seine eignen Bitten beibehielt, so hatte man also kein offenbares Unrecht begangen, wenn man sieaus der Mitte der bürgerlichen Gesellschaft verwiesen hatte. Die Römer aber waren weit entfernt, sich dieses Rechts zu bedienen: denn man weiß, daß in den Zeiten der neueren Geschichte die Juden unter ihnen zu den höchsten Elwenffellen Ulangten, und nützliche und ausgezeichnete Mitbürger wurden. Was bei weniger edclmülhigcn Siegern, als Titus und die Römer waren, nur eine Billigkcitshandlung gewesen wäre, ging nachher, als die Juden über den ganzen Erdball verbreitet wurden, und keine Zeichen von einer politische»