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Sulamith · 1808-01-01 · 1 Bd. 6 H. (1808) · p. Seite 376

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Zweiter Jahrgang 1808-1809
Issue
1 Bd. 6 H. (1808)
Article
Über die Verbesserung des Judenthums
Date
1808-01-01
Page
Seite 376 (sequence 16)
Language
German
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576 Welche Mittel der Güte oder des Zwangs sind aber hier zulaßig? Mau ci-lcicMcrc Liesen Juden ihr Schicksal dadurch, daß man sic von verächtlichen Abgaben, die ihre Personen auszcichnc»,alsLeib;clleu. dgl. befreie*), ihnen in Betreff des Handels gleiche Rechte ni'it den Christen einraume, sc» daß sie überall, mit Allen!, und zu jeder Zeit handeln mögen, und nur diejenigen gesetzlichen Schranken zu beobachten haben, denen der christliche Handelsmann auch untergeordnet ist; erlaube nicht nur, daß ihre Kinder jedes Handwerk lernen und treiben dürfen, sondern halte sie hierzu mit Gewalt an: man nehme sich ihrer Oekonomie väterlich an, und steuere sowohl der verderblichen Verschwendung der Gemeinden, als der einzelnen Hausvater rc. Hierzu dürften wohl folgende oberflächlich entworfene Verfügungen ersprießlich seyn: i) Schranke man das freie frühzeitige Verehlichen als höchstfchadlich ein, und setze fest, daß Mädchen unter 18 und Jünglinge unter 20 Jahren schlechterdings nicht Heyrathen dürfen **). Der armen Volksklasse, die sich *) Die Aushebung der kcibzölle ist außer in Sachse« und Preußen fast überall schon geschehen. *') Das frübzeikige He»rathcn unter den Juden ist in vielen Rücksichten der Grund ihres Elends, i) Schwächen sich diese verehlichten Kinder im physischen Betracht zu früh, und verlieren ihre Geistes - und Körpcrkräfte. 2) Wird die Population" einer uahrungslofcn Mersschen- ,nasse dadurch zu sehr begünstigt. 3) Lernet die Jugend nichts Gründliches, es wird ihr schwacher Kopf mit i

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