Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 6 H. (1808)
- Article
- Über die Verbesserung des Judenthums
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 374 (sequence 14)
- Language
- German
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Z74 ~ scyn, verpflichte ihn zu allen und jeden Bürgerpflichten tnrch Eidesleistung und Bedrohung der Verbannung im Cc-nrravcntionsfalle, so daß er nie, am wenigsten unter einem Rcligionsvorwande sich derselben entziehe. Thut er dieß» so ist er ein ehrlicher rechtschaffener Staatsbürger, wenn er gleich im Stillen über Religion anders denkt, und in Fallen, wo cs keinen nachthciligen Einfluß aufs allgemeine Wohl hat, auch anders handelt. Diese Gattung neu aufgcnommmer jüdischer Bürger verdienen alsdann kaum als eine Sekte betrachtet zu wer. den; denn sie müßten sodann nothwendig eine reine, von schädlichen Gebrauchen entledigte Religion üben, welche sich mir allen andern Religionen vertragt und vereinbaren laßt. Sollte aber das Staaksshstem für diese eine Denen, rnmg, oder gar von ihnen ein Glaubcnsbckcnntniß fordern, so lasse man sic Bürger jüdischen Glaubens heißen, und „die Verehrung Gottes in seinen Werken, und LstichtscrfüUung gegen den Nebcnmenschcn, ihrSymbölüm scyn." Diese Rcligionsart gründet sich auf den Talmud "). ten u. s. w. bestritten werden? Hierzu müßte wohl unstreitig jeder einzelne Jude, als solcher, beitragen. Der Herausgcb. *) Der Vers, führt hier die bekannte Erzählung km Talmud: „Ein Heide kam zu Samai" u. s. w. an, und schließt: „Dieß mag auch jene jüdischen Bürger in Aller Äugen rechtfertigen, wenn sie sich nie durch Gebräuche an Ucbung der Bürgerpflichten hindern lassen." Der Herausgeb.