Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 6 H. (1808)
- Article
- Über die Verbesserung des Judenthums
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 373 (sequence 13)
- Language
- German
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373!. und II. Da dem Staate an Verbesserung und Vervollkommnung aller feiner Glieder gelegen seyn muß, die Verbesserung eines Thcils derselben ihm auch als Zuwachs für das Ganze wohlthatig ist, so tritt hier unstreitig die Pflicht der Selbstwirkniig des Staats ein — Schädlichkeit zu beseitigen, und Verbesserung mit gutem Willen und ganzer Kraft zu betreiben und zu unterstützen, sobald die Möglichkeit oder die Mittel zur Ausführbarkeit vorgclcgt und erwiesen werden. Die Belege hierzu sind theils schon oben angeführt worden, und thcils folgende: UI. Es ist wohl kein Zweifel, daß nur dic Hinwegraumung des Drucks, der erniedrigenden Unierschcidung, kur; nur das Naturalisiren der Juden der erwarteten Absicht ganz entsprechen kann. Der Jude muß als Mensch behandelt werden; er handle gut oder böse, so mnß nur der Mensch belohnt oder bestraft werden; Fehler oder Verbrechen eines Einzelnen ans der Nation müssen nie der Nation zugeschriebcn werben» so wie sie es auch nie verdienen wird, wenn einmal ihr Interesse, das Interesse des Staates selbst, und nicht allein jenes des Judcnrhums seyn wird. Man nenne den Juden, so wie den Christen Staatsbürger, fordre von ihm nicht mehr und nicht weniger, als was dieser leisten muß, befreie ihn dagegen von den Beitragen zur jüdischen. Gemeinde *), indem er aufhört, ein Glied derselben zu *) Wovon sollen denn die Ausgaben für die Erhaltung der Rabbiner, die Cynagogenausgaben, Armenanstal-