Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 4 H. (1808)
- Article
- Über Aufklärung und Aufklärer
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 229 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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22$ Die oben ausgestellten Fragen beantworten sich mm von ftlbsi, und nur die eine bleibt uns noch übrig: Wem liegt es ob/ Aufklärer des Volks zu werden? — Es ist nicht zu laugnen, daß ein jeder Mensch ohne Ausnahme verbunden ist, seinen Mitmenschen zu dem Genüße ihrer «atürlichen Rechte zu verhelfen, und daß cs also auch jedem dazu Fähigen obliegt, ihnen zu dein Gebrauche des eigenen Verstandes oder zu der ungehemmten Erkenntniß der Wahrheit, das allererste dieser Rechte, die durch eine gesunde Aufklärung befördert wird, bei jeder Gelegenheit bchülfiich zu seyn '): doch wollen wir nicht jedem rächen, dieses wichtige Geschäft zu übernehmen, der sich nicht berufen dazu fühlt, und nicht ganz von sich überzeugt ist, daß er weiß, wie die Wahrheit gelehrt und verbreitet werden muß. Immer mag ihm die bildliche Lehre jenes Rabbi's vor Augen stehen: „Ihr Weisen, seyd „vorsichtig in euren Lehren, vielleicht trifft euch das Loos, „eure Hcimath zu verlassen, und ihr kommt nach einem „Orte, wo das Wasser getrübt wird', — wo man durch „falsche Deutungen oder Erklärungen eure Lehren verdreht—■ „nun trinke» davon Schüler, die nach euch kommen,—i. „sie saugen die falschen Lehren ein, — und der Name des „Himmels wird dadurch entheiligt!" Lehrern und Erziehern der Jugend, Lehrern des Volkes und — Wahrheit liebenden Schriftstellern, diesen liegt cs als heilige Pflicht ob, die Erkcnntniß der Wahrheit durch eine achte Aufklärung zu verbreiten. Letztere können sowohl *) NicmcyerL Grundsätze der Erziehung, ater Theil..