Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Zweiter Jahrgang 1808-1809
- Issue
- 1 Bd. 2 H. (1808)
- Article
- Neue Bemerkungen über die Juden, insbesondere über die Amsterdamer und Frankfurter Juden
- Date
- 1808-01-01
- Page
- Seite 100 (sequence 11)
- Language
- German
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Verkauf ihrer Waarcn durch Proben oder Zettel anzuzeigen, noch ihre Ladenthüren zu öffnen. Zur Meßzeit darf jeder Fremde seine Waareu zur Schau legen und verkaufen; auch dieser kleine Dorchnl ist den Juden versagt. Eben so wenig dürfen sie mir Gewürz, Holz, Eisen, Wein :c. Handel treiben, sich selbst nickt mit Speditionen oder Commissionett abgebcn. Sie' sollen keine Hauser, keine Grundstücke kaufen, arrch nicht! Geld auf unbewegliche Güter leiherr. Die Ausübung der Künste und Handwerke ist ihnen verboten. Der Jude muß mehr als der Christ für einen Paß bezahlen; hingegen findet er sich darin auch dafür i als Jude mlsschließend bezeichnet. Er muß mehr als * der Christ für die Einfuhr der für feine eigenen Bedürfnisse j bestimmten Lebensmittel erlegen rc.! Kinder Israels! diese Ordnung der Dinge muß euch! sehr schmerzen, sie muß euch tief beugen. Doch blicht mit Zutrauen auf die freundlichem Grundsätze der gegenwärtigen Regierung, sic öffnet euch eine tröstende Zukunft voll der schönsten Hoffnungen. Es käme hier also bloß auf die Beantwortung der Frage an, ob denn Inden auch Menschen ftyn. O, wie verächtlich, wie strafbar selbst muß uns der Mann erscheine», der in dem Juden die Würde des Menschen herabzusetzcn sucht! Ihr christlichen Verfolger, ihr habet also das Evangelium nicht gelesen, das allein ist schon Verstoß ge-