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Sulamith · 1807-01-01 · 2. Bd 6 H. (1807) · p. Seite 408

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Erster Jahrgang 1806-1807
Issue
2. Bd 6 H. (1807)
Article
Über die Verhältnisse, in welchen die Juden in Deutschland ehedem zum deutschen Kaiser standen
Date
1807-01-01
Page
Seite 408 (sequence 22)
Language
German
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4°*---• -- ' zu Frankfurt, im Jahre 164z, gestanden die Reichsstande dem Kaiser das Recht zu, die Cronsteucr und de» Opferpfenning von dcn-Judm einzufordern und nöthigen Falls auch mit Gewalt einzutreibc» *). Jndcß dcd Kaiscr machte keinen Gebrauch davon, thcils weil ihn die Kri'cgsunruhcn und der verwirrte Zustand des Reichs daran verhinderte, rheils, weil er voraus sah, daß die Eintreibung dieser Steuern mit unendlichen Schwierigkeiten verbunden seyn würde. — Einen zweiten Versuch der Art machte Karl der Sechste im Jahre 1721 bei der Rcichsrittcrschast; aber auch dieser blieb ohne den erwünschten Erfolg. Zuletzt bemühte sich noch der Kaiser Karl der Siebente, von den Reichsstädten einen jährlichen Tribut für dm Judenschutz zu erhalten t aber auch dieser Versuch war fruchrlos **). Seitdem ist die Sache nie wieder in Anregung gebracht und jetzt ist wohl nicht weiter mehr an die Wiederherstellung der ehemaligen Juden- Gefalle zu denken. Der Geist der Zeit begünstigt eine edlere Denkungsart und eine höhere Achwng der Menschenrechte, Äs die dunkle, -vorurkheilsvollc und abergläubige Zeit des Mittelalters, obgleich noch der glückliche Zeitpunkt weit entfernt zu seyn scheint, wo die jüdischen Glaubensgenossen in allen ihren Rechten den übrigen Staatsbürgern gleichgestellt, einerlei bürgerliche Verfassung mit dm Christen theilhastiz und wit ihnm als ein Volk vereinigt seyn wer- ~ - ' ' dM. S. Mosers TeutfcheS Staatsrecht. "Vierter Th. ©.?««* f. ■ ■*^) -€>• ASt ft v s angeführte Schrift. Th. W. S. 74. »nd zweit»« ^.-S. s»v. v

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