Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 2. Bd 6 H. (1807)
- Article
- Über die Verhältnisse, in welchen die Juden in Deutschland ehedem zum deutschen Kaiser standen
- Date
- 1807-01-01
- Page
- Seite 407 (sequence 21)
- Language
- German
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407 fern u. dgl. * **)) Seitdem sie aber unmittelbar unter ihrer Landcsherrfchaft stehen , so entrichten sie der Kanzlei und Len vornehmsten Officianten unter dem Artikel von Neujahrsgrschcnkcn eine bestimmte Summe baarcn Geldes oder Kaufmannswaaren, Porzellan- Geschirr u. dergl. Dieß war besonders in den freien Reichsstädten der Fall und ist noch jetzt in den meisten kleinen Staate» des deutschen Reichgewöhnlich *’*>. ... .. Höchst wahrscheinlich hörten mit dem ftchsjchnten Jahrhundert alle Abgaben der Juden an den deutschen Kaiser auf: denn seitdem standen sie unter dem unmittelbaren Schutz ihrer Landesherrn, und der Kaiser, hatte kein Recht mehr über sie und also auch keinen Gewinn mehr von ihnen. Zwar suchten die Kaiser späterhin zu wiederholtemnalen ihr altes Recht über die Juden in Deutschland wieder geltend zu machen, aber alle ihre Bemühungen waren fruchtlos. Auf dem Reichs - Deputationstage - : - - ' ■ r» *) S. Ohlenschlager 1. c. im Urkundenbuch S. 8S. dt. Zv. u. S. 87. dk. 31. **) So musste j. B. die Synagoge der Juden zu Wetzlar dem Rcichskammergerichtsboren zehn Kreuzer geben, st» oft ihn ein Geschäftsgang vorbeiführtr, Man sehe Mal blank Anleitung zur Kenntniß des höchstpreislichen kaiserl. und Reichskammergerichts, erster Band, __ 259, unbToffin geri Inslitutiones jnrispru- dentiae cameralis. Sectio I. Tit. XI. §■ rbo. Einige Staatsgelehrte sehen dieß als einen Ueberrest der kaiserlichen Gerechtsame an. S ch « p P l er aber ( über den Juden - leibzoll, Seite 61) meint, daß sich dieses - auf eine besondere nach und nach eingesthrte Observanz und auf die ursprünglich große Ehrfurcht der Juden vor diesem höchsten Gerichtshöfe, bei dem sie so oft Recht ' rrnd Schutz simben, gegründet hab«^ - t '