Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 2. Bd 6 H. (1807)
- Article
- Über die Verhältnisse, in welchen die Juden in Deutschland ehedem zum deutschen Kaiser standen
- Date
- 1807-01-01
- Page
- Seite 406 (sequence 20)
- Language
- German
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426 «-«-v1»-—■ Heinrich von Waldrck, und gestattete ihm dafür den zehnten Lheil von allen Gefallen, welche der Kaiser von den Juden zu beziehen habe. Schon früherhin ernannte H einr ich IV. im Jahre 1290 den Bischof von Speier zum Jndenvoigt. Siegsmund übergab im I. 1429c dein Edlen Eckinger von Saumsheim, Herrn zu Schwarzenburz, dieselbe Würde. Endlich übertrug auch Friedrich Hl. dem Grafen Ulrich von WürteMberg dasRichteramt über die Jüdischheit (wie es in der Urkunde heißt) durch das ganze deutsche Reich *). ---- Daß die armen Juden durch diese Voigte und Schutzhcrrn noch mehr gedrückt und ausgesogcn wurden, und daß sie ihnen per fas et nefns zehnmal mehr entrichten mußten, als sie von Rechtswegen fordern durften, lehrt die Geschichte. Sie mußten nicht nur dem Kaiser, dem Schutzvvigt, nicht selten auch ihrer Ortsvbrig« seit die verlangten übermäßigen Abgaben entrichten, sondern ihnen auch noch in bedrängten Zeiten Vorschüße thun, die sie nachher nicht wieder bekamen. Man lese über den Judenleibzoll die kleine Schrift von Schepplerr Ueber die Aufhebung des Judenleibzolls, nebst einer skizzirteN Geschichte dir Juden u. s. w. (Leipzig 1805.) Außer diesen Abgaben mußten die Jude« dm kaiserlichen Hvfbeamten jährlich ritte bestimmte Summe geben, such Pergamenthäute zu den Urkunden in die Kanzlei lie< V:..' . fern *) G 0 ldast in feinen conftitutionibus imperii (Reiche fatzungrn) Tom. I. pag. 186 u. f. — Siehe auch Danz Handbuch des teutschen Privatrechtü, sieb«» ter Band, Seite a&oy.