Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 2. Bd 6 H. (1807)
- Article
- Über die Verhältnisse, in welchen die Juden in Deutschland ehedem zum deutschen Kaiser standen
- Date
- 1807-01-01
- Page
- Seite 390 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2304627-2304646-2304648-10856504-2314814--01132-2315288- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
schöftn zu Bamberg und Würzburg und dem Herzog Ludwig in Baiern habenden Fchd und- Irrungen: „Kundig „aber sey es im Reiche, daß,wenn ein Römischer König „erwählt oder zur kaiserlichen Würde gelangt und gekrönt „wird, er alle Juden, einem alten Herkom. „men gemäß, verbrennen lassen kann. Aber „er kann ihnen die Gnade erweisen und den dritten Pfennig „ihres Guts nehmen, damit sic ihr Leben rette«. 'Die kaiserliche Majestät hat nun die Judcnschaft begnadigt und „uns befohlen, den dritten Pfennig von ihnen zu vch- „men, und ihnen das Leben als einen Beweis seiner Gnade „zu sichern, wegen der kaiserlichen Krönung. Wir fordern „also wegen der kais. Majestät, die uns darauf verwiesen „hat, den dritten Thcil ihres Guts" u. s. w. * *) In einer dritten Urkunde, worin der Kaiser gr.iefr* rich dem Grafen Ulrich von Würtemberg die Judm in den dreiBisthüinern Maynz, Trier und Salzburg (zu einer Ergötzkichkeit für den großen Schaden, dm er in dem Kriege mit dem Grafen von Werth ein«,, im Jahre 1466 erlitten hatte,) zu feinem Schutz übergiebt, erklärt der Kaiser ganz bestimmt, daß ihm die Judm uneinge- YHW: ' . : v.;schrgltk^ *"mm "".' .— ' ■■ ' ' .'f. ■ "l'--' " *) Aber es fej kundig Im Reich, So ein Römischer Ko- . nig wirdt erkorn, oder so er zu keyserlich wirde kompL vnd gekrönt wirdt, Laü er die Juden alle mag drennezr nach altem he r ko mev, -Aber gnad beweysen, Len dritten pfening JrS gutS zu nemen, dowir sie Ihr leben Retten, hat die kayserlich wirde die .... Judischait begnädt vnd DnS beuohlen , den dritten pfe- . rrmg von In zunemen, r>nd In das lebm an ferner gnaden stat sichern tzon der keysertichen kronung wegen» ■ : fordernwir. vonder keif. Maj. wegen r dir vnS daruff verwerßt hat, den dritten rail Irs gutS. U.f w.