Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 2. Bd 6 H. (1807)
- Article
- Über die Verhältnisse, in welchen die Juden in Deutschland ehedem zum deutschen Kaiser standen
- Date
- 1807-01-01
- Page
- Seite 389 (sequence 3)
- Language
- German
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I '-- SW t; „Jude und keine Jüdin kann von der Schatzung des drit- ]„tm Pfennigs, den mein gnädiger Herr für unfern aller-!'„gnädigsten Herrn, den Römischen Kaiser rinfordert» de-;„freit fei;«; denn ein jeder Römischer Kaiser i„oder König kann, wen« er gekrönt wird, al».;„lenJudeu im ganzen Reiche ihre Güter und. )„darzu auch ihr Leben nehmen; er kann sie. -„tödken bis. auf eine geringe Zahl, damit „ihr Gcdächtniß noch erhalte« bleibe. Jndeß „hat die jüdische Gemeinde im deutschen Reich die Freiheit „erhalten, mit dem dritten Theil ihres Vermögens, dm „sie dem Kaiser geben, ihr Leib und Leben und ihre andreren Güter für dießmal zu löst». — Diese Schatzung des ^„dritten Theils ihres Vermögens, den sie für die Erhat-- ^„tung ihres Lebens unstrm Herrn dem Kaiser, zur Ehrung „seiner kaiserlichen Krönung zu geben schuldig'sind, hak „mein gnädiger Herr von unstrm HerrU"d:m Kaiser für „sich erworben, der ihn damit, laut des Briefes, der dar«- „über publizirt worden ist, begnadigt hat. Diese Echa.- „tzung, von der kein Jude frei ist, fordert mein gnädiger „Herr; ein jeder Jude und eine jede Jüdin ist sie ihr«/ „laut des kaiserlichen Bcgabigungsbriefts zu entrichten, „schuldig und pflichtig." U. s. w. •*)• - ■■'•.•-y-— Derselbe Marggraf Alb recht zu Brandenburg sagt in einer andern Instruktion für stine an denlKsnig von Böhmen abgeschjckte Rat^e> «egen der, rurtche» Bi. 7 '' schöfca *} Die Urkunde ist pom Jahre 146»; Ke liegt rbmfaltt im Plaffmburger Archiv,' und ficht abgedrnckt in Spieß Archivischen Nebensrbeitenj Theil l. Seite IM Iltth ilA8. :'a ' a j-•.***. . *r -'rr.'-^4 . -- .