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Sulamith · 1807-01-01 · 2. Bd 4 H. (1807) · p. Seite 268

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Erster Jahrgang 1806-1807
Issue
2. Bd 4 H. (1807)
Article
Über den Hang das Gesetz zu übertreten, oder über den Reiz gegen Verbote zu handeln
Date
1807-01-01
Page
Seite 268 (sequence 11)
Language
German
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»6, gen noch nicht achten können, wenn er alles dieses nur that, weil em Anderer es so wollte,, wenn er selbst, ein willenloses Geschöpf, allemal eines Stoßes von Außen dedarf, um in Thatigkcit gesetzt zu werden, und dann in der Richtung fortlaust, die der äußere Stoß ihm gab. Und doch hört man Kinder, auch Kinder gebildeter, frommer Eltern nach Art der Papagcyen sagen: Dieß darf ich nicht thun, weil es meine Elter» verboten haben, nicht weil es böse, für ein menschliches Wesen unanständig ist. Wenn wir nach diesem nicht umhin können zu gestehen, das ganze Handeln des Menschen scy ein Unding, dürfe nicht Handeln heißen, wenn es nicht Aeußerung eineS fclbsithatigen, - freien Willens war, wenn wir einschen müssen, daß die Aeußerung jenes Triebes, das Streben der sich entwickelnden sittlichen Natur »>es Menschen, das Erwachen ihrer Sclbstthatigkeit sey und in der Modifikation des Eigensinns beginne zu streben nach Unabhängigkeit von fremder Wiilkühr, so muß es uns deutlich cinleuchten, daß von der Behandlung dieses ersten Erwachens » seiner Menschheit in ihm, die ihn eben über das Thier ex« I heben soll, die das Prinzip alles dessen ist, was den Menschm zum Erdengott erhebt, und von dem seine ganze wich-' tige Zukunft abhangt. Was werden Eltern und Erzieher nun zu thun haben, um dieses alles zu realisiren? Ich begnüge mich hier nur die allgemeinsten Grundsätze anzugeden, deren Anwendung auf besondere Falle jedem Erzieher selbst überlassen bleiben muß. Der Mensch soll zum Selbst- Handeln angeführet werden. ' Dieß geschieht zunächst dadurch, daß man ihn au dem Selbsthandcln, wozu er voy Matur sich gedrungen fühlt, nicht hindre, sondern es. «uf

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