Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 1. Bd 5 H. (11.1806)
- Article
- Berichtigung eines schädlichen Mißverstandes
- Date
- 1806-01-01
- Page
- Seite 388 (sequence 3)
- Language
- German
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;88 Im Deut. Kap. 2z. D. 2r. heißt es: לנכרי תי£!יך ולאחיך לא תע1יך• Dieser bei dem ersten Blicke auffallend scheinende Satz wird von manchem der Ursprache unkundigen Judenfeind dergestalt erklärt, daß nämlich der Sinn der Ucbcrsctzung: ״Don einem Ausländer kannst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder", zu gelinde und falsch sey, und cs eigentlich, wie folgt, heißen müsse: ״Von dem Fremden sollst du Zinsen nehmen :c." ״Man irrt sich aber sehr, und es vcrräth eine völlige Unkünde der hebraizchen Sprache, wenn man sich hier einen Imperativ denkt; denn daß das Wort חי-^יך das Futurum H i p h r l von dem Verb, imperk. defcct ist, daß hingegen derImpcrativ nicht durch תשיך , sondern durch דדעיך ausgcdrückt wird, dicß weiß jeder Anfänger der hehräischen Sprache. Wer kein Fremdling in derselben ist, der weiß es recht gut, daß so.oft in der Bibel Gesetze diescr Art Vorkommen (d. i. Geseke, bei denen der Gesetzgeder das Erlaubte dem Unerlaubten gegenüber stellt) der carhcgorischc Befehl sich immer bloß auf das Verbotene, niemals aber aus das Unvcrbotenc bezieht, indem das letztere nur nebenher erwähnt wird, um dem Ganzen mehr Nachdruck zu geben, und den eigentlichen Sinn des Gesctzgcbers merklicher zu machen und ihn zu erheben. Um den Leser nicht durch Anführung vieler biblischen Stellen, die dieses beweisen , zu ermüden, mag bloß folgende Stelle als Beispiel dienen. In Gen. Kap. 2. D.!6. 17. heißt es in der Ursprache: ריצו יהוה — מכל דן הגן תאכל, ומדן הרעת— לא תאכל. (Der