Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 1. Bd 3 H. (9.1806)
- Article
- Gallerie schädlicher Mißbräuche, unanständiger Convenienzen und absurder Ceremonien unter den Juden
- Date
- 1806-01-01
- Page
- Seite 231 (sequence 10)
- Language
- German
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-zr vergönnt, feine Traut öfters als an einem bestimmte»» Abende, nämlich des,So»msbcnds in Grgcuwart ibrrr Eltem zu besuchen, welches wahrscheinlich zur sorgfaltigen Verhütung einer allnifrüh-citigen nachtheiligen Anna-. hcrung festgeftkk ward; ein: Verordnung , die indessen von andern jüdischen Sein einen belächelt und nicht geachtet wird. Nahet nun der Tag der Hochzeit heran, wo dem alren Sprichworte gemäß der Himmel voller Geigen ist, so ist die Braut verpflichtet, ain Vorabende der Hochzeit ins Bad zu gehen, wohin sic von mehrere»» Weibern gtführt wird, die ihr dann mir einem gewissen Air das Glück zu verstehen geben, dessen sie durch ihre Einweihung in den ehelichen Orden, vermittelst des Bades, tbcilhafrig wird. In Drody in GaÜizicn herrscht der lächerliche und sonderbare Gebrauch, daß einige hundert festlich gekleidete Mädchen daselbst die Braut am Hellen Tage durch die Straßen nach dem Bade führen. Den Zug eröffnet gewöhnlich ein Possenreißer zu Pferde- -der mit dem Gesichte rückwärts zum Schweife des Pferdes gewendet artf demselben sitzt, und durch die elendeste»! Possen sein liebe- /-׳■/:׳- Publi- '-:------..- - ־•- -— - ■■־-־*-־ - - will / wollte gern eine gewisse Sache daselbst anders Mrichten, weil sich dieselbe auf Verhältnisse gründete , -ie vor vielen Jahrhunderten statt fanden, und nicht mehr anwendbar waren. Da er aber sab, daß die Gemeine die neue Einrichtung bloß aus dem Grunde nicht annilb men wollte, weil sie ihren Statuten entgegen sry, so brachte er den Aclrcsten eine Bibel, und bar sie , die Zehn Gebote in ihre Statuten auszunehmen, indem er sagte: Da ihr euere Statuten so heilig haltet^ daß ivr . , alles, was dieselben verschreiben, pünktlich befolgt^ so werdet ihr auch gewiß die zevii '® i dore desto ebeb befolgen, wenn sie in dieselben eingetragen sind» — —