Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 1. Bd 3 H. (9.1806)
- Article
- Gallerie schädlicher Mißbräuche, unanständiger Convenienzen und absurder Ceremonien unter den Juden
- Date
- 1806-01-01
- Page
- Seite 230 (sequence 9)
- Language
- German
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lisionsfällen lästert dann gewöhnlich eine Parthe« auf die jüdische Religion, die, ihrer Meinung nach, solche Absurditaren verordnet, ohne zn wissen, daß die Schuld keineswcgcs der Religion beizumesscn sey, da diese bei der Sache ganz passiv zu betrachten ist, und hier nur die Rabbinen allein der aktive Thci! sind, indem die meisten dersel» den sich um keine wahre Verbesserung bekümmern, und überhaupt «nanchcm Ucbcl Vorbeugen könnten, wenn sie nur wollten. — Es ist wirklich zu wünschm, daß hierin «iw mal eine allgemeine Verbesserung angenommen werden Möchte. Die Hochzcitsftier wird am Derlobungstage gewöhnlich nach der Deendigung eines Jahres festgesetzt, vcrmukh-!ich aus dem Grunde, um dadurch dem Leumund keinen Stoff zu geben, daß man etwa eine Muthmaßung der geschwinden Hochzeilsfcier hege, die nur in gewissen Fallen statt findet. Diese Festsetzung leidet jedoch, wie billig, bei denjenigen, welchen es gefällig ist, eine völlig erlaubte Ausnahme, und nickt alle Hochzeiten müssen gerade auf ein Jahr hinausgeschobcn seyn. Von nun an steht es dem lieben Brautpaare frei, sich einander öffentlich zu besuchen^ und überhaupt auf einen freundschaftliche««, jedoch ehrbaren! Fuß zu lebe». In einem gewissen Orte in Franken, ws sich eine aitsehnliche jüdische Gemeine befindet, ist es den Statuten der Gemeine zufolge *) dem Bräutigam nicht ׳׳״■׳ ׳'׳׳'׳' •. ■ ver- *) Fast jede jüdische Gemeine hat ihre eigene» Statute« ^תקנרת)- In einer gewissen Stadt in Lothringm ereignere sich einst Folgendes: Der Rabbiner.vcö OrtS, «in bekannter Man», den ich ans Verlangen nennen A ' will.