Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Erster Jahrgang 1806-1807
- Issue
- 1. Bd 3 H. (9.1806)
- Article
- Gallerie schädlicher Mißbräuche, unanständiger Convenienzen und absurder Ceremonien unter den Juden
- Date
- 1806-01-01
- Page
- Seite 228 (sequence 7)
- Language
- German
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p S28 mit einem Malt der׳ Traut, indem sie die so sonderbare Frage an sie richten : ob sic nicht abgeneigt scy, Herrn N.N. zu hcurathen? Ein schüchternes oder muthwilligcs: Ja! ist gewöhnlich ihre Antwort auf diese Gewissensfrage, über welche sic, gefallt ihr der Bräutigam, entweder schon langst mit sich einig ist, oder weshalb sie, ist sie ihm wirklich gram, und durch ihre Eltern dazu überredet worden, in diesein entscheidenden Augenblicke im Angesichte so vieler Men« sichen schwerlich anders als bejahend antworten kann. Ihre Einwilligung vor Zeugen ansgesagk, wird also in die Verlobungsacte eingetragen, die beiden Väter des Brautpaars, (in manchen Oertcrn auchder Bräutigam) unterschreiben ihre Namen unter die angcfcrtigtcn Aktenstücke *); die Be-- glaubten attestiren die Wahrheit der Unterschriften; eine ' Tasse wird als Zeichen der Freude zerbrochen, die Scherbcn derselben werden vertheikt, und von allen Seiten erschallen nun Gratulationen. Da sieht es nun das liebe nagelneue Brautpaar, um dcssentwillen die ganze Handlung vor sich ging, ohne von allem Niedergeschricbenen auch nur ein Wörtchen anders zu wissen, als daß die Prädikate: Braut und Bräutigam bon nun an rechtmäßig bei demselben anwendbar sind. .:,Aber die Eltern des Brautpaars wissen denn diese auch nichts von dem, was in den Vcrlobungsactcn steht? O ja! sie wissen gewohnlich, wie viel die Mitgift' beträgt, und wann die Hochzeit siestgefttzr ist; aber weiter wissen die guten Leutchm anch nicht das Mindeste davon, können es auch nicht ' ■'; v wis- ד Amveikm find cs auch «ur Heurathspräliminanm ראשי); ...