Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang zweiter Band viertes Heft
- Article
- Ideen zu einer Geschichte des mosaisch-jüdischen Gesetzes
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 245 (sequence 20)
- Language
- German
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245 den fein Werk auf die Fortbildung des Gesetzes hatte, ist so groß, daß wir mit ihm eine neue Epoche bezeichnet haben, obgleich dasselbe, was Maimonidcs zu dieser Arbeit veranlaßt, einige Jahrhunderte später zu einer neuen oufforderte, die an Autorität und Umfang, wenn auch nicht an innere Werthe, der des Maimonidcs wenigstens gleich steht. Zn der fünften Epoche, die wir von Maimonides bis zu unserer Zeit hcrabführen, wird der Einfluß des genannten Werkes aus mannichfache Weise sichtbar. Zuerst, aber auch nur zu allererst, wurde das Studium des Talmud in den Hintergrund gedrängt; daß er beabsichtigt, dieses Studium überflüssig zu machen, ist ein Borwurf, gegen den er selbst sich schon vcrtheidigt. Aber eben der Umstand, daß Maimonides seine Entscheidungen ohne Beleg und ohne Entwickelung hinstellt , mußte dem Studium der alten gesetzlichen Quellen neue Thätigkeit verleihen. Es galt, die Quellen für des Maimonides Entscheidungen, die Gründe für diese oder jene Bestimmung zu finden, und bald wurde der Text des Maimonidischen Werkes von der Unzahl der Kommentatoren überdeckt. Zum großen Thcil unabhängig von ihm fuhren die französischen Rabbinen fort, den Talmud auf bisherige Weise zu bearbeiten, und die gesetzlichen Bestimmungen daraus zu entwickeln; ihre Arbeiten, bekannt unter dem Namen Losasot, ferner die Arbeiten des R. Ascher, der einen kurzen Auszug aus dem Talmud mit einer ähnlichen Tendenz, wie R. Isaak Alfasi, anfcrrigtc; des R> Moses Mikozzi, der ebenfalls ein Gesetzbuch, nach Ge- und Verboten geordnet, verfaßte, des R. Salomo den Addcrct (in seinen zahlreichen Rcchtsgutachten und anderen halachischen Arbeiten), des R. Nissim, des geschätzten Kommentators des Alfasi, des Mordechai u. a. m., nebst ihren Kommentaren und Superkommentarcn, bildeten die Autoritäten, auf welchen R. Zakob b. Ascher sein Arba Turim, und dessen Kommentator und Uebcrarbciter, R. Joseph Karo,