Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang zweiter Band viertes Heft
- Article
- Ideen zu einer Geschichte des mosaisch-jüdischen Gesetzes
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 241 (sequence 16)
- Language
- German
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241 achtung der göttlichen Vorschriften seine Bestimmung, der edlere Thcil der Nation in dem Berständniß des Gesetzes das höchste Ziel menschlicher Bestrebung. Je mehr von dem Andrang der Zeitumstände das eigentlich staatliche und nationale Leben zurücktritt, desto kräftiger, wenn auch nach Außen weniger fühlbar, entwickelt sich das innere religiöse Leben nach allen Richtungen hin. Und bald zeigen sich die Wirkungen des tief in das Mark des Volkes eingedrungenen göttlichen Wortes. Das in späteren Zeiten sich so oft wiederholende Schauspiel der Unbezwinglichkeit der Idee durch sinnliche Kraft wird in den Freiheitskriegen der Makkabäer aufgeführt. Als diese durchgekämpst waren, fand die Ausbildung des Gesetzes durch die Errichtung des Syncdriums einen starken Anhaltspunkt, und von da datiren sich zugleich die Anfänge der talmudischen Arbeiten. Der Begriff der Tradition, die regelrechte Auslegung der vcrzeichnctcn Gesetze treten immer deutlicher hervor; die konsequente Durchführung des einmal als wahr Erkannten half dem Gesetze nicht nur die Leiden der Außenwelt, die Stürme der hasmonäischen und herodäischen Zeiten, ja sogar die Zerstörung des erhabenen Nationalheiligthums überstehen, sondern ließ auch die fremdartigen Elemente, die sich theils als cssäischer Ascetismus, theils als griechischer Epikuröismus, theils als alexandrinischer Mystizismus cmgeschlichen hatten, wieder ausscheidcn und ihre besonderen Richtungen verfolgen. Durch die Institution des Patriarchats wurde die Verfassung eines für die Gcsetzcntwickclung höchst wichtigen Werkes vorbereitet und zu Stande gebracht. In der Redaktion der Mischna findet diese Epoche ihren zweiten Haltpunkt, wie sie in der Errichtung des Syncdriums ihren ersten gefunden. Das Dasein eines offiziellen, über Schrift wie über Tradition gleicherweise sich verbreitenden Gesetzbuches hatte die Folge, daß die Lehrfreiheit sich nicht an das palästinische Oberhaupt zu binden hatte; auch in entfernteren Gegenden, bcsoildcrs in Persien, zum Thcil auch in Alerandrien, ja sogar in