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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band viertes Heft · p. Seite 230

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band viertes Heft
Article
Ideen zu einer Geschichte des mosaisch-jüdischen Gesetzes
Date
1834-01-01
Page
Seite 230 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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230 die Aufgabe einer Geschichte des Gesetzes sein, nachzuwcisen, von welchem Ursprung dieser Complex von Gesetzen, der heute vorliegt, ausgegangen sei; wie sich der ursprüngliche Bestand thcils durch innere organische Ausbildung, theils durch Ansatz von Außen vergrößert habe; das Berhältuiß von schriftlichem zu mündlichem Gesetz und den Einfluß des wtztcrn auf das crstere darzustellen; die Prinzipien, nach welchen eine Fortbildung, Ausdehnung oder Einschränkung des Gesetzes stattgesunden, zu entwickeln, und demgemäß zu entscheide!), in wiefern in jetziger Zeit eine Weiterbildung des Zudenthums jüdisch sei oder aus dem Iudenthum heraustrete. Sie wird dabei am besten zuerst auf die einzelnen Gesetze ihr Augenmerk richten, und von diesen Besonderheiten zum Allgemeinen, von Einzclnheiten zum Ganzen fortschrcitcn, und dabei Wesentliches vom Unwesentlichen, Dauerndes vom Vergänglichen trennen. Je schwieriger eine solche Untersuchung vorzüglich für diejenigen Zeiten ist, die sowohl von der Gegenwart sehr weit entfernt liegen, als auch nur wenige und unsichere Spuren ihrer Thätigkcit hinterlasscn haben; je verwickelter die Untersuchung durch den viclsinnigcn Mcinungskampf der Gegenwart wird, desto mehr ist eine unbefangene Prüfung der übrig gebliebenen Denkmäler und eine von allen äußern Jnfluenzken der Gegenwart unabhängige Auffassung der Vergangenheit zu einem der der Wahrheit möglichst nahe kommenden Resultate erforderlich. Hiermit sind wir an dem zweiten Punkte unserer Besprechung angelangt, nämlich bei dem, welche Quellen die Geschichte des jüdischen Gesetzes habe und wie diese zu gebrauchen seien; wir finden es für nöthig, diesen Punkt mit einigen einleitenden Worten einzuführen, sollten dieselben auch nicht nothwendig zu der Besprechung unseres Gegenstandes erforderlich sein. Jede Entwickelung ist Geschichte; Geschichte aber lernen ■ wir aus den Denkmälern der Vergangenheit, wie aus den Zuständen der Gegenwart; denn nicht bloß das Wissen, daß

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