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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band viertes Heft · p. Seite 228

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band viertes Heft
Article
Ideen zu einer Geschichte des mosaisch-jüdischen Gesetzes
Date
1834-01-01
Page
Seite 228 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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228 Entwickelung und die noch existirende Fähigkeit zum weitern Fortschritt zu beweisen; wir sprechen hier vielmehr zu denjenigen, in welchen das Bewußtsein von dieser Fähigkeit sich mehr oder minder stark hcrausgestcllt hat, und wollen versuchen, einige Umriffe zu einer wiffenschaftlichen Darstellung dieser Entwickelung zu geben. Wir wollen demnach zuerst darstellcn, was wir unter jüdischem Gesetz verstehen und wie wir dessen Entwickelung auffassen; dann von den Quellen sprechen, aus denen wir diese Entwickelung kennen lernen; endlich die bedeutendsten und einflußreichsten Momente derselben hervorheben und uns diese Geschichte in einzelne Epochen zerlegen. So lange man das Zudenthum als eine.Religion, d. h. als die gemeinschaftliche Anschauung des Göttlichen bei einer Menge von Individuen, kennt, findet man als ein Charakteristisches daran, daß im Namen Gottes dem Menschen mannichfache Handlungen anbefohlen oder verboten werden; den Complex dieser Gebote und Verbote pflegt man das jüdische Gesetz zu nennen. Es ist uns hierbei sür's Erste gleichgültig, welches die Veranlassug und Entstehung, welches die Gründe zu diesem oder jenem Gesetz gewesen, ob einige von den Nachbarvölkern entlehnt und als Akkomodation beibehalten, oder gerade als Antithese gegen die Nachbarvölker ausgestellt worden u. s. w.; es genügt uns für jetzt, wenn man uns zugicbt, daß von jeher sowohl im Hebräerthum als im Iudenthum dergleichen gewesen und hellte noch sind. Wir glauben, daß man für das eben Gesagte feine weitere Beweise fordern wird. Auch das könnten wir wohl ohne weitere Belege hinstellcn, daß das Gesetz nicht zu allen Zeiten in allen seinen Einzelnheiten dasselbe gewesen ist, daß man z. B, zu den Zeiten des zweiten Moses nicht alles das und wieder mehr beobachtet, als zu den Zeiten des ersten Moses beobachtet worden, und so auch wieder in der Gegenwart im Vergleich mit diesen zufällig herausgegriffenen Momenten der Vergangenheit. Selbst derjenige, wel-

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