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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band drittes Heft · p. Seite 188

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band drittes Heft
Article
Literatur [Rezension]
Date
1834-01-01
Page
Seite 188 (sequence 26)
Language
German
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IRI
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188 Judenthums durch das neue Gesetz nicht gefördert, sondern gestört wird; endlich 4) daß die konsequente Durchführung dieses Gesetzes administrative Verwickelungen der ernstesten Art erzeugen und dem Staatsganzen nicht bloß nachtheilig, sondern unter Umständen selbst gefährlich werden könnte. Es ist dieses Schriftchen einzig in seiner Ärt. Denn getreu dem Motto desselben: „Facta loquentur, “ läßt sich der Verfasser in keine theologische Diskussionen und Erörterungen über Wesen und Charakter des Judenthums ein, sondern holt die Beweise für die ausgestellten Thesen aus dem Leben der Juden, aus deren Thaten, Handlungen und geistlich - sittlichen Bestrebungen, wie solche sich namentlich seit dem Jahre 1750 in Preußen bekundet haben, und weist darauf hin, wie alles dieses von Seiten der Gesetzgebung wohl beachtet und gewürdigt , und die freiem Judcncdikte von 1790 und 1812 zur Folge hatten; demzufolge cs also aller historischen Entwickelung in der Gesetzgebung Hohn gesprochen und eine arge Verkennung der socialen Verhältnisse der Juden wäre, so die Emanation des neuen Gesetzes sich verwirklichen sollte. — Wir sind überzeugt, daß diese Schrift, vermöge ihres ruhigen Tones und der darin vorwaltendcn Objektivität, höher« Orts ihren Zweck nicht verfehlt hat; daher erstatten wir dem würdigen Verf. im Namen aller unserer preußischen Glaubensgenossen hiermit den verbindlichsten Dank, und wünschen von Herzen, sein Verfahren möge allen denen zum Muster werden, die sich unserer gerechten Sache mit Ernst annehmen! (Es ist längst bekannt, daß schon der. ehemalige alte Ober- Rabbiner, Herr Ezechiel Landau in Prag, als von dort mehrere jüdische Soldaten, in Folge der Verordnung des Kaisers Joseph II., ins Feld rückten, diese Soldaten bei deren Einsegnung zugleich belehrte , daß sie im Kriege, da wo sie ihre jüdischen Religionsgebräuche zu beobachten verhindert sind, solche nicht zu beobachten nvthig haben, damit vorzüglich die Erfüllung ihrer Soldaten- und Unterthanenpflichten, die er ihnen eindringlich ans Herz legte, bei keiner Gelegenheit verhin-

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