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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band drittes Heft · p. Seite 180

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band drittes Heft
Article
Literatur [Rezension]
Date
1834-01-01
Page
Seite 180 (sequence 18)
Language
German
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180 Herz legt, daß auch sie hierin praktisch an's Wer? gehen und endlich besonders den armen und unbemittelten Israeliten durch den eigentlich anderweitig schon längst erlaubten Genuß der Hülscnfrüchte am jüdischen Passafcste, vermittelst ihrer neuern Erklärungen Erleichterung verschaffen möchten, so wie die morgenländischen Israeliten diese Speisen von jeher am Passafeste genießen, (so wie auch bereits, fügen wir hinzu, viele einzelne und fromme jüdische Familien in den Ländern, welche zu dem vormaligen Königreiche^ Westphalcn gehörten, auch in Deßau u. s.,>v. fortfahren, solche, in. Gemäßheit derErlaubniß des Israelitischen Konsistoriums - am gedachten Feste Zu genießen). i Zugleich ist diesem Schristchcn, außer der betreffenden Konsistorialverfügung vom 18. Januar 1810 (m. s. die Sulamith, 3. Iahrg. 1. Heft,) eine deutsche Uebersetzung des in.der Sulamich 3. Jahrg. 2, Heft mitgctheiltcn hebräischen Auszugs aus den Schriften: nu-cspi *n» und beigcfügt, deren berühmte Verfasser es als Himmelschreiend beklagen, daß die. deutschen Israeliten nicht dem Beispiele der mor- .genländischcn . folgen, sondern die Hülsenfrüchte an diesem Feste nicht genießen sollen und daß man solche Erschwerungen beibchält. Am Schlüsse der letztgedachtcn hebräischen Schrift heißt es: f-nn viiirrnven „Diejenigen, welche Erschwerungen deshalb veranlassen, werden cs.eilest vor Gott zu verantworten haben." *) ... Unparthcüsche Leser, die hier nur die Sache in dieser Broschüre vor Augen haben, werden leicht die Rechtmäßigkcit rind Rothwendigkeit einer solchen Erlaubniß-Erthcilung einsehcn. ' *) Man vergleiche übrigens die hebräische Schrift: rnjis lYirra jiwn mn rrn ,craD nai n'w ■onön. n^'-rvüpm •nn»n’n rrp«.■nvm bv) •‘myo p"p2 D’J2"in Q’ODnn HDi Rödelheim 18IS, bei. Heidenhcim).

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