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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band drittes Heft · p. Seite 173

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band drittes Heft
Article
Literatur [Rezension]
Date
1834-01-01
Page
Seite 173 (sequence 11)
Language
German
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IRI
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173 trifft, als> sei ihnen- Christenblut -zur-- Hsterzch,-uner>tbehrlilch. Wenn--aber der Verfasser mit dem edlen Feuer eines Cremieux diese mittelalterliche Lüge tobt zu machen strebt, und sich demgemäß als Verfechter von Israels Nationalehre geberdet, so kann er doch das Kokettiren mit der christlich en Liebe nichts unterdrücken (vergleiche das Schlußwort), und nimmt den Juden, mit ch.ep,Linken, was er ihnen mit der Rechten gab. Er spricht sie. War frei von dem Vampirismus, belächelt aber bei jeder Gelegenheit ihre religiösen.Institutionen, selbst die von.Mose vorgeschriebenen, wie die Levirathsehe und das Verbot des Feue^ anzündens um.Sabbath, die aber seine Unkunde meist chem Talmud zur Last legt, weilMoses, als biblisch, auch dem christ-. lichen Mibetteser ehrwürdig/ ihm untastbar dünkt u. st w. Er bespottest und belächelt, die Juden dann, wo die Lüge .den,Platz. der Wahrheit angenommen hat u. st w. So z. B. ist es unwahr,. daß bei . jüdischen'Leichen bezahlte Klageweiber weinen (stehe Seite 123).. Diese altrömische Sitte-ist. den Juden, unbekannt,.^)- die ch.eii Leichenbegängnissen (LeichenbestatLungen) niemals- Weiber zulassen, und nur bei .weiblichen Leichen die. Abwaschung und Einkleidung der - Todten nur durch Weiber, aber durch-unbezahlte, selbst bei den reichsten Personen, besorgen lassen... (In den jüdischen Gemeinden bestehen bekanntlich, sou-wie .die männlichen Vereine der sogenannten barmherzigen Brüder, 'auch weibliche. Vereine barmherziger Schwestern, zu deuett? zugleich oft auch.die reichsten Frauen, alle unentgeltlich, gehören, nmd die, oft noch mit Geldkosten verbunden, sich..diesen frommen Handlungen mit Liebe unterziehen. D. H.) S. 137 zufolge-hältBaruch's Wittwe in der Synagoge eine Rede an die männliche Versammlung, eben so wenig als in einer Moschee darf-ein weibliches Wesen in die Synagoge treten u. st w. (Soll heißen: darfeine Israelitin im Innern der Männer-Sy-;' *) Hierbei wenigstens den jetzigen ganz und gar; zur Zeit der TalMÜdisten existirte hingegen diese Sitte, denn der Talmud., Traktat .Moed Katon,.Abschnitt 3. spricht davon. r D. H.

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