Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang zweiter Band erstes Heft
- Article
- Verhandlungen der Israelitischen Kreis-Synode zu Würzburg, im Jahre 1836
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 22 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2304627-2304643-2304645-10852149-2312781--08994-2313397- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
22 gebeten werden, die Besoldung der Kreis - Rabbiner ganz oder zum Theile auf Staatsmittel zu übernehmen? (Antw. Die Majorität j a.) — 41) Soll Sr. Majestät des Königs Staats- Regierung gebeten werden auch den Districts - Rabbinaten Postportofreiheit zu gewahren? (Antw. Fast einstimmig ja.).— 42) Sollen die für Besoldung, Diäten rc. der Distrikts-Rabbiner von den Israeliten zu leistenden Beiträge von der Gesammt- Judenschaft des Königreichs bestritten werden? (Antw. Die Majorität nein.) — 43) Sollen diese Ausgaben bloß von den Israeliten der einschlägigen Kreise getragen werden? (Antw. Die Majorität ja.) — 44) Sollen die weltlichen Beisitzer der Kreis-Rabbinate auchaus andern Orten, als dem Sitze des Kreis-Rabbiners, gewählt werden können? (Antw. Die Majorität ja.)— 45) Sollen dieselben zu den Kreis-Rabbinern in demselben Verhältnisse stehen, wie die weltlichen Beisitzer des Ober-Rabbinats zu den Ober-Rabbinern? (Antw. Einstimmig ja.) — 46) Sollen sie sich, im Falle, wo sie vom Kreis- Rabbiner entfernt wohnen, nur auf höhere Weisung versammeln und außerdem nur schriftlich die Geschäfte verhandeln? (Antw. Einstimmig ja.) — 47) Soll bei stattsindendenVersammlungen der Kreis-Rabbiner den Vorsitz führen? (Antw. Einstimmig ja.) — 48) Sollen besondere Orts-Rabbiner da, wo die Gemeinden das erforderliche Vermögen besitzen, ausgestellt werden? 49) Sollen diese Orts-Rabbiner nach Fragstück 34, 35, oder 36 aufgestellt werden? (Auf 48 und 49 ergab sich folgender Beschluß: Es stehe jedem Orte frei, sich einen Orts-Rabbiner zu nehmen, nur mit der Verbindung, an des Distrikts-Rabbiners Besoldung mitzutragen.) — 50) Soll dem Ober-Rabbinate die Leitung der innern Kirchenangelegenheiten übertragen werden? (Antw. Einstimmig j a.) — 51) Soll ihm die Aufsicht über die Kreis - Rabbinate und die Oberaufsicht über sämmtliche Distrikts- und Orts-Rabbinate und Religionsschulen, über Amtsführung und Betragen der Rabbiner und Religionslehrer, so wie der sonstigen Synagogendiener zustehen? (Antw. Einstimmig ja.) — 52) Soll ihm die Oberaufsicht zustehen über Synagogenverfaffung und Synagogenveränderung? (Antw. Einstimmig ja.) — 63) Soll ihm übertragen werden, eine Liturgie und Agende nach den bestehenden confessi'onellen Grundsätzen zu entwerfen? . (Antw. 31 Bevollmächtigte, Majorität^ nein, 6 Rabbiner sHalste^ n ei n.) — 54) Sollen die Principien hiezu erst durch eine Synode festgestellt werden? (Antw. Die Majorität der Rabbiner ja, die Minorität der Bevollmächtigten ja.)