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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band erstes Heft · p. Seite 22

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Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band erstes Heft
Article
Verhandlungen der Israelitischen Kreis-Synode zu Würzburg, im Jahre 1836
Date
1834-01-01
Page
Seite 22 (sequence 4)
Language
German
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22 gebeten werden, die Besoldung der Kreis - Rabbiner ganz oder zum Theile auf Staatsmittel zu übernehmen? (Antw. Die Majorität j a.) — 41) Soll Sr. Majestät des Königs Staats- Regierung gebeten werden auch den Districts - Rabbinaten Postportofreiheit zu gewahren? (Antw. Fast einstimmig ja.).— 42) Sollen die für Besoldung, Diäten rc. der Distrikts-Rabbiner von den Israeliten zu leistenden Beiträge von der Gesammt- Judenschaft des Königreichs bestritten werden? (Antw. Die Majorität nein.) — 43) Sollen diese Ausgaben bloß von den Israeliten der einschlägigen Kreise getragen werden? (Antw. Die Majorität ja.) — 44) Sollen die weltlichen Beisitzer der Kreis-Rabbinate auchaus andern Orten, als dem Sitze des Kreis-Rabbiners, gewählt werden können? (Antw. Die Majorität ja.)— 45) Sollen dieselben zu den Kreis-Rabbinern in demselben Verhältnisse stehen, wie die weltlichen Beisitzer des Ober-Rabbinats zu den Ober-Rabbinern? (Antw. Einstimmig ja.) — 46) Sollen sie sich, im Falle, wo sie vom Kreis- Rabbiner entfernt wohnen, nur auf höhere Weisung versammeln und außerdem nur schriftlich die Geschäfte verhandeln? (Antw. Einstimmig ja.) — 47) Soll bei stattsindendenVersammlungen der Kreis-Rabbiner den Vorsitz führen? (Antw. Einstimmig ja.) — 48) Sollen besondere Orts-Rabbiner da, wo die Gemeinden das erforderliche Vermögen besitzen, ausgestellt werden? 49) Sollen diese Orts-Rabbiner nach Fragstück 34, 35, oder 36 aufgestellt werden? (Auf 48 und 49 ergab sich folgender Beschluß: Es stehe jedem Orte frei, sich einen Orts-Rabbiner zu nehmen, nur mit der Verbindung, an des Distrikts-Rabbiners Besoldung mitzutragen.) — 50) Soll dem Ober-Rabbinate die Leitung der innern Kirchenangelegenheiten übertragen werden? (Antw. Einstimmig j a.) — 51) Soll ihm die Aufsicht über die Kreis - Rabbinate und die Oberaufsicht über sämmtliche Distrikts- und Orts-Rabbinate und Religionsschulen, über Amtsführung und Betragen der Rabbiner und Religionslehrer, so wie der sonstigen Synagogendiener zustehen? (Antw. Einstimmig ja.) — 52) Soll ihm die Oberaufsicht zustehen über Synagogenverfaffung und Synagogenveränderung? (Antw. Einstimmig ja.) — 63) Soll ihm übertragen werden, eine Liturgie und Agende nach den bestehenden confessi'onellen Grundsätzen zu entwerfen? . (Antw. 31 Bevollmächtigte, Majorität^ nein, 6 Rabbiner sHalste^ n ei n.) — 54) Sollen die Principien hiezu erst durch eine Synode festgestellt werden? (Antw. Die Majorität der Rabbiner ja, die Minorität der Bevollmächtigten ja.)

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