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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band erstes Heft · p. Seite 21

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Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band erstes Heft
Article
Verhandlungen der Israelitischen Kreis-Synode zu Würzburg, im Jahre 1836
Date
1834-01-01
Page
Seite 21 (sequence 3)
Language
German
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21 zum Theile aus Staatsmittel zu übernehmen? (Antw. Einstimmig ftis aufeme^j j a.) — 28) Soll Sr. Majestät des Königs .Staats-Regierung gebeten werden, dem Ober-Rabbiner Postportofteiheit zu gewahren? (Antw. Einstimmig ja.) —- 29) Sollen die zur Bestreitung der Ausgaben für die oberste Kirchenbehörde erforderlichen Beitrage der Israeliten bloß nach der Vermögenssteuer erhoben werden? (Antw. einstimmig ja?) 30) Soll die Vermögenssteuer geregelt werden a) für jeden Polizei-Distrikt durch eine Distrikts-Versammlung, b) für jeden Rabbmats - Distrikt durch eine Versammlung der Judenschaft des Distrikts, e) für den ganzen Kreis «) durch Abgeordnete aller ifraelit. Gemeinden des Kreises, ß) durch Abgeordnete von allen Polizeidistricten, y) durch Abgeordnete aller Rabbinatsdistrikte des Kreises, 6) ohne Versammlung bloß auf die eidliche Angabe der einzelnen Betheiligten? (Antw. d) einstimmig nein, a) einstimmig nein, c) ß) einstimmig ja, und zwar sotten es zwei sein.) 31) Sollen eigene Kreis-Rabbinate gebildet werden? (einstimmig ja.) 32) Sollen dergleichen für jeden Kreis gebildet werden, oder nur hier die 5 im §. 3. des Entwurfs genannter Kreise? (Antw. Einstimmig ja.) 33) Sollen diese Kreis-Rabbinate aus einem Kreis-Rabbiner und zwei weltlichen ihr Amt unentgeltlich versehenden Kreis-Vorstehern gebildet werden? (Antw. einstimmig ja.) — 34) Sollen die Mitglieds? der Kreis-Rabbinate, wie die des Oberrabbinats — oder sollen sie mittels einer eignen Wahlhandlung nach einem besondern Reglement gewählt werden? (Antw. Wie das Ober-Rabbinat der Staats-Regierung überlassen.) — 35) Sollen jedesmal für eme Stelle drei Individuen gewählt und der allerhöchsten Stelle vorgeschlagen werden? (Antw. Die Majorität ja.) 36) Sollen die Mitglieder der Distrikts - Rabbinate vom Ober- Rabbinate der allerhöchsten Stelle vorgeschlagen werden? (Antw. Die Majorität ja!) —. 37) Sollen für die Kreis - Rabbiner ähnliche Bedingungen der Wählbarkeit, wie für die Ober-Rabbiner, vorgeschrieben werden? (Antw. Die Majorität nein.) — 38) Soll der Kreis - Rabbiner. aus den bereits gesetzlich angeocdneten Distrikts-Rabbinern gewählt werden? (Antw. Fast einstimmig ja!)— 39) Soll der Kreis-Rabbiner, außer den Diäten für Visitations-Reisen u. dgl. eine Functions-Zulage von jährlich 300 erhalten? (Antw. Fast, einstimmig ja.) — 40) Sott Sr. Majestät des Königs Staats-Regierung *) Dieser PunLL ist besonders beachtenswert^.

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