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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band sechstes Heft · p. Seite 380

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band sechstes Heft
Article
Verhandlungen der Israelitischen Kreis-Synode zu Würzburg, im Jahre 1836
Date
1834-01-01
Page
Seite 380 (sequence 9)
Language
German
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380 nen Vorschriften Moses auch auf den Umgang mit anders Gläubigen auszudehnen sei, und nicht wie das Verbot der Zinsnahme bloß auf Juden sich beziehen? Auf die Fragen 9 und 10 erklärte die Versammlung einstimmig, daß sie glaube und auch nicht anders gelehrt werde, als der Jude habe dieselbe Wicht gegen den Nächsten, wenn er Nicht-Israelit ist, die ihm das göttliche Gesetz gegen den Israeliten vorschreibt. Was das Zinsnehmen betrifft, so waren di? Ansichten getheilt. Ein großer Th eil meinte, auch der Unterschied habe jetzt aufgehört und es gelte die allgemeine Lehre, in Bezug auf Israeliten und Nicht-Israeliten: Wenn jener das Geld zur Erhaltung seinesLebens braucht, dürfen sie nie- Mals Zins nehmen; braucht er es aber um Geschäfte zu treiben und zu erwerben, darf in jedem Falle Zins genönimen werden. Der erste Satz wurde allgemein.zngestandm; der zweite bestritten und dagegen vorgebrächt: Auch um Geschäfte zu treiben, dürfe vom Israeliten kein Zins genommen werden, weil der die Verbindlichkeit hat, im umgekehrten Falle ebenfalls ohne Zins zu leihen.. Von dem Nicht-Israeliten dürfe dagegen, wenn er es zum Betrieb seines Geschäftes brauche, Zins genommen werden, weil man sonst ja nicht bestehen könne, indem für ihn das (mosaische) Gesetz nicht verbindlich iji.*) 11) Wem steht die kirchliche Strafgewalt zu, welche Straffälle unterliegen derselben und worin bestehen die Kirchen« strafen? ... ., *) Dies Ganze bezieht sich auf die Stelle im 5. Buche Moses, Kap. 23, V. 21, über welchen Gegenstand vorzüglich das französische Sanhederin sich angemessen und zeitgemäß erklärt hat. Man vergleiche übrigens die ausführlichen Abhandlungen: Sulamith i.Jahrg. 1. Bd. 5. Heft, iS. 386; ferner ebendaselbst 6. Heft. S. 492; auch Sul. 1. Jahrg. 2. 83b. 1. Heft, S. 11. und endlich ebendaselbst 4. Heft, S. 226. D. H.

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