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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band sechstes Heft · p. Seite 381

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band sechstes Heft
Article
Verhandlungen der Israelitischen Kreis-Synode zu Würzburg, im Jahre 1836
Date
1834-01-01
Page
Seite 381 (sequence 10)
Language
German
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381 Es war kein Streit, daß die kirchliche Strafgewalt dem Rabbiner zustehe. Außerdem wurde über folgende Fragen gestimmt: ״Sollen die Kirchenstrafen bestehen im einfachen Verweis?" (Einstimmig bejaht.) ״In geschärftem Verweis?" (Einstimmig bejaht.) ״In Geldstrafen?" (Einstimmig bejaht.) ״Im zeitweksen Ausschließen von der Zulassung zu einzelnen kirchlichen Verrichtungen, ohne Aufzeichnung an eine schwarze Tafel?" (Bis auf 11 Stimmen von allen Mitgliedern bejaht.) ' ״Soll der Bann ganz aufhören?" (Einstimmig bejaht.) (Wo existirt denn dieser noch in Deutschland? D. H.j ״Sollen alle diese Strafen vom Rabbiner, vorbehaltlich der Berufung, verhängt werden können?" (Einstimmig bejaht.) *) *) Der Beschluß, die Organisation der Behörde und die deS Unterrichts enthaltend, und welcher lctztern zufolge vorzüglich beschlossen worden: ״daß zur weitern Bildung (der Kandi» baten) am Sitze einer Universität eine jüdisch-theologische Hochschule begründet werden soll, nahe am Sitze des Oberrabinats, an welcher zwei jüdische Lehrer Talmud und die übrigen theologischen Gegenstände lehren sollen," folgt im nächsten Hefte. ' D. H.

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