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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band sechstes Heft · p. Seite 379

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band sechstes Heft
Article
Verhandlungen der Israelitischen Kreis-Synode zu Würzburg, im Jahre 1836
Date
1834-01-01
Page
Seite 379 (sequence 8)
Language
German
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— 379 — 2) Welche in Ansehung der Konfirmation? Einstimmig wurde beschlossen, die Konfirmation soll eingeführt werden; eben so, bis auf 2 Stimmen (OrtSrabbiner, die zugleich Lehrer sind), auch Mädchen sollen, und zwar in der Synagoge, konsirmirt werden. Dagegen erklärte sich die Mehrheit der Versammlung gegen den Antrag, (?) daß die Kinder durch einen Eid geloben sollten. 3) An welche Bedingungen ist die erlaubte und gültige Eingehung der Ehe geknüpft? 4) Wie ist die Ehe einzugehen? 5) Ist und unter welchen Bedingungen ist das Band der Ehe unauflösbar? , 6) Sind die aus der Ehe entspringenden Güter-Rechte der Gatten unter Lebenden und auf die Todesfälle religiös begründet, unabänderlich, oder der Abänderung fähig? 7) Ist das Erbrecht religiös begründet, unabänderlich oder abänderlich? Die Fragen 3—7 wurden nach den gesetzlich bestehenden Bestimmungen beantwortet. Außerdem beantragt und beschlossen, daß die Trauungen in -er Synagoge vorgenommen werden sollen, von einem Geistlichen oder dazu Bevollmächtigten, mit vorhergehender Traurede. — Auch wurde das Zerbrechen des Glases einstimmig aufgehoben. ■■■■ , 8) Ist die Gültigkeit des Eides an bestimmte wesentliche Formen gebunden, und welche sind diese? Wurde verneint. 9) Welche Wichten hat nach dem Talmud der Israelit gegen des Nächsten Person und Gut, wenn dieser ein Israelit, und welche Wichten, wenn dieser ein Nicht- Israelit-ist? 10) Wodurch laßt sich erweisen , daß nach der herrschenden Lehre die für den Verkehr den Juden unter sich gegebe-

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