Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang erster Band sechstes Heft
- Article
- Verhandlungen der Israelitischen Kreis-Synode zu Würzburg, im Jahre 1836
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 378 (sequence 7)
- Language
- German
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— 378 — ü) Wer hat den Religions-Vorträgen in Der Synagoge beizuwohnen? 6) Nach welchen Normen soll das Emporhalten der Thora beim Gebete bestimmt und zugetheilt werden? 7) Nach welchen Normen ist das Gebet für den Landesherrn zu halten? DieDarstellung der Antworten auf vorstehende 7 Fragen würde zu weit führen, dieselben wurden einfach nach dem Thatbestand beantwortet. Außerdem wurde eine eigene, sehr zweckmäßige ״ Synagogen - Ordnung " entworfen, bei deren Einführung jeder Gebildete eben sowohl zufrieden sein, als auch ein orthodoxer Anhänger des Alten sich beruhigen kann. Die Verlegung des Sabbaths wurde" allgemein als nicht zulässig erklärt; wobei ein Abgeordneter sehr richtig bemerkte, dann müßten die Juden im Morgenlande ihn auf den Freitag verlegen. Auch sei, abgesehen vom theologischen Standpunkte, die Verlegung nicht räthlich, weil der Sabbath nie wieder die Weihe erhalte, die er bei dem größten Theile der Juden jetzt habe; sogar auch nicht vortheilhast, weil am Sonntag das dann eben so wenig geschehen dürfte, was jetzt am Sabbath unerlaubt ist, und alle Schwierigkeiten würden dann nicht gehoben sein, wenn es deren jetzt geben sollte. Endlich dürste die Trennung zur Feier des Sabbaths der Juden, wie der des Sonntags der Christen, sogar vortheilhaft sein und durch gegenseitige Aushülfe beide würdiger gefeiert werden können. 0. D i s c i p l i n. 1) Welche Ordnungen bestehen und sind zu befolgen hinsichtlich der Beschneidung? Hier wurden die bestehenden Ordnungen angegeben, die dem Leser kein Interesse gewähren, und wir übergehen sie deshalb.