Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang erster Band sechstes Heft
- Article
- Über den Artikel "Literatur" in der Sulamith
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 340 (sequence 4)
- Language
- German
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— 340 — schrist ausnehmen, wobei ich keinen andern Wunsch habe, als die Herren Verfasser Israelitischer Religionsschriften möchten sich dadurch aufgefordert fühlen, jedesmal, gleich bei dem Erscheinen dessen, was ihr Fleiß und ihre Gelehrtheit aus den Fundgruben des religiösen Wissens zu Tage gefördert--Ihnen ein Exemplar zuzusenden, damit Sie dadurch in den Stand gesetzt werden mögen, sobald wie möglich wenigstens eine Anzeige davon in Ihrer Sulamith erfolgen lassen zu können. Daß Sic, ungeachtet der Belästigungen, die aus diesen Zusendungen für Sie entstehen ,müssen, diese Anzeigen doch gewiß erfolgen lassen werden, dafür bürgt — wäre auch Ihr hierzu freundlich einladendes Anerbieten in Ihrem Vorworte zum -ersten Hefte des ächten Jahrganges nicht — Ihre allgemein anerkannte Liebe für die Bildungssache unsrer Glaubensgenossen und Ihr Eifer, der keine Mühe scheuet und von keiner Beschwerniß sich abhalten läßt, wo es darauf ankommt, nützliches Wis- .fen unter den Menschen zu verbreiten. Zugleich wollen Sie mir auch erlauben, ein Wort der Wahrheit mit meinen Israelitischen Brüdern und Schwestern zu reden: So wie es die Wicht des Gelehrten ist, sein Licht nicht zu verstecken, sondern es zum Heil seiner Mit- Menschen leuchten zu lassen, so ist es auch die Pflicht eines jeden Menschen, nach Erleuchtung seines Geistes und Ver» mehrung seiner Kenntnisse zu streben. Schon unsere Alten haben diese Pflichten anerkannt und gewürdiget. Von der Pflicht des Schriftstellers heißt es im Buche Sohar, Ab« schnitt תזריע Seite 46, 6: ״So wie die Strafe dem Menschen gewiß werden wird, der ein böses Wort ausspricht, d. h. sich eines unzüchtigen Ausdruckes oder eiürr lieblosen Äußerung bedienet, so hat auch derjenige der Strafe sicher zu gewärtigen, dem ein gutes Wort, d. i. ein Wort der Erleuchtung und Belehrung, der Mahnung, Warnung und Zurechtweisung verliehen wurde, und der zugleich die Gabe des Vortrags,