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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band drittes Heft · p. Seite 185

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band drittes Heft
Article
[Rezension]
Date
1834-01-01
Page
Seite 185 (sequence 2)
Language
German
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185 nung der Wort- und Sahfolge des Textes Abänderungen erlaubt, und ■ dessenungeachtet mit der Mendelssohnschen Übersetzung, welche auf diesen Punkt wenig Rücksicht nimmt, in Kraft und Schönheit der deutschen Sprache kühn in die Schranken treten kann. Dies Anschließen an die Wortfolge des Textes, dessen Wichtigkeit und Bedeutung wir eben erwähnten, gab aber dem Verfasser Gelegenheit, seine Übersetzung mit noch andern Vorzügen zu schmücken, auf welche wir erst hier durch Beispiele die Aufmerksamkeit lenken können. ») Er konnte den talmudischen Erklärungen mehr Spielraum lassen, während Mendelssohn meist darüber weggeht, und selbst da gegen den Talmud übersetzt, wo die Bibel, wenn man sie unverändert läßt, dafür spricht. So kann z. B. die treffliche Lehre des Talmuds, *) daß der Versöhnungstag nur die gegen die Gottheit, aber nicht die gegen die Menschheit begangenen Verschuldungen sühnt, bloß nach der Johlsonschen Übersetzung aus Lev. 16,30. hergeleitet werden. ׳ Exod. 22, 14. übersetzt Mendelssohn «in אס שביר ״ בא בשכרוist es gemiethet, so geht der Verlust in das Miethgeld mit ein." Dennoch entscheidet Mendelssohn, daß ein Miethender gegen den Vermiether nicht dieselbe Verpflichtung wie ein bezahlter Hüter, sondern wie ein unbezahlter Hüter gegen den Eigenthümer habe. Insofern dieses aber ein streitiger Punkt im Talmud **) ist, kommt dem Übersetzer nicht die Befugniß der Entscheidung zu; daher gebührt der Johlsonschen Übersetzung der Vorzug: ״Wenns (auch nur) ein Miethling war, der um Lohn mitging." — Deut. 21,9. ist ebenfalls die Johlsonsche für die Tradition,***) welche von Mendelssohn unnöthigerWeise *) Trakt. Joma, S. 65. **) Trakt. Baba Mcziä, S. 83. "*) Trakt. Kethubath, S. 36, und Jarchi.

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