Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang erster Band erstes Heft
- Article
- Mittheilungen aus Dresden, die Verhältnisse der Israeliten im Königreiche Sachsen betreffend
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 9)
- Language
- German
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— 27 , — die hiesigen Israelitischen Kinder zur Erlernung zunftmäßiger Gewerbe, diesem Suchen gewillfahrt, und es sind die betreffenden Innungen angewiesen worden, dergleichen jüdische Individuen an der Aufnahme und Aufdingung in der Innung nicht zu hindern. Es ist indeß diese wohlthätige Verfügung, bei den fortdauernden Gegenvorstellungen der hiesigen Innungen, nicht, oder mindestens in sehr beschränkter Weise, zur Ausführung gekommen. Gleichwohl erscheint es dringend nothwendig, die gerechte Vergünstigung jenes höchsten Rescriptes, welche lediglich darauf berechnet ist, die jüdische Jugend dem Gewerbsieiße zuzusuhren und so von dem verderblichen Geiste des Schachers zu entfernen, ungesäumt in Kraft treten zu sehen, Wir bitten daher ehrerbietigst: interimistisch und bis zum Erscheinen eines Emancipationsgesetzes, die strackliche Handhabung des Rescrip, tes vom 25. Juli 1818 unverlangt zu verfügen und die Abweisung der Innungen mit ihren dagegen angebrachten und neuerlich wiederholten, auch künftig zu erhebenden Widersprüchen, gemessenst anzubefehlen. Ferner gehört hierher 3, die Bestimmung, welche den Juden verbietet, in den Vorstädten und in der Neustadt von Dresden zu wohnen. Es scheint die Tendenz dieser Bestimmung in der früher» Beschaffenheit dieser Stadt, als Festung, gelegen und die Rücksicht für das Interesse der Zölle und Accise dabei vorgewaltet zu haben. Nachdem indeß die Wälle der Städte gleich den Bollwerken der Accise gefallen sind, hat die Maßregel, die Juden in die Ringmauern der Stadt einzuschließen, alle Bedeutung verloren. Dies veranlaßt uns zu der unterthänigsten Bitte: das bezügliche Verbot durch Verordnungen an die betreff senden Stadträthe des baldigsten in Wegfall zu bringen.