Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang erster Band erstes Heft
- Article
- Mittheilungen aus Dresden, die Verhältnisse der Israeliten im Königreiche Sachsen betreffend
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 26 (sequence 8)
- Language
- German
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26 Fortbestehen drückend und irrationell, und der Moralität der Juden im höchsten Grade nachtheilig sich darstellt, auf eine sofortige, Abhülfe Bedacht zu nehmen und Ew. Kö-, nigl. Majestät und Ew. Königl. Hoheit linsere diesfallsigen Wünsche auszudrücken. Es gehört hierher 1. die in der Bergstadt Freiberg bestehende Vorschrift , vermd'- ge deren alle Juden, welche in ihren Geschäften Frciberg berühren, bei ihren Geschäftsgängen von einem Polizeidiener begleitet werden müssen, den sie aus eigenen Mitteln zu honoriren haben. Wenn der Zweck dieser Einrichtung möglichste Verhütung des heimlichen Ankaufs von Bergprodukten und der Parthiererei mit selbigen gewesen, dieser Zweck aber mit dem dermaligeN Zustande des Bergbaues wohl so ziemlich erloschen ist; wenn ferner die׳ Maßregel zur Erfüllung des Zweckes nicht einmal als ausreichend sich bewährt, da sie die Einmischung von Helfern christlichen Glaubens nicht ausgeschlossen; wenn sie endlich eine nicht zu rechtfertigende Härte gegen eine Volksklasse involvirt, die sie zugleich als verdächtig bezeichnet; so halten wir das unterthänige Gesuch gerechtfertigt: Ew. Königl. Majestät und Ew. Königl. Hoheit wollen das Fortbestehen der gedachten polizeilichen Maßregel sowohl in Freiberg, als in allen übrigen Bergstädtcn, wo eine dergleichen Einrichtung etwa geboten, aufzuhebcn geruhen. Es gehört hierher 2. die Lage der Juden» welche ihre Kinder ein Handwerk erlernen lassen wollen. Durch allerhöchstes Nescript vom 2 b. Juni 1818 ist zwar auf Vorstcllen der Ältesten der Israelitischen Gemeinde um Ertheilung der Erlaubniß für