Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang erster Band erstes Heft
- Article
- Mittheilungen aus Dresden, die Verhältnisse der Israeliten im Königreiche Sachsen betreffend
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 10)
- Language
- German
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2S י— Wir rechnen hierher 4. die lästigen, auf die Judenordnungen sich gründenden Concessions-Bestimmungen, nach denen die Juden genöthigt sind/ mit verhältnißmäßig bedeutenden Kosten, landesherrliche Concession nachzusuchen, sobald das Haupt der Familie stirbt, so oft ein Glied derselben heirathet, oder sonst aus älterlicher Gewalt treten und eigene Ökonomie anstellen will. Da hier nicht von der Aufnahme.fremder Juden die Rede ist, da man nach dem Tode des Familienhauptes die Hinterlassenen nicht aus dem Lande treiben, das Heirathen und die Anstellung eigener Ökonomie unmöglich verbieten kann, so macht sich wo nicht gänzliche Aufhebung, doch möglichste Beschränkung dieses Conccssions-Wesens dringend erforderlich, und wir richten daher an Ew. Koni g l. M a j e - stät und Ew. Königl. Hoheit das gehorsamste Gesuch: Allerhöchst- und Höchstdieselben wollen, dafern die Ertheilung der fraglichen Concession überhaupt noch für nöthig erachtet werden sollte, einstweilen doch die Nothwcndigkeit einer Concessions-Ertheilung auf die Fälle zur Verehelichung und Anstellung besonderer Wirthschast zu beschränken und übrigens bei der Landes- Direction und den Stadträthen eine Einrichtung treffen zu lassen geruhen, daß man die Sportuln hierbei auf die unumgänglich nöthigen ermäßige. Wir zählen endlich dahin ü. den gegenwärtigen Zustand der jüdischen Schulen und des jüdischen Kultus. Bon der höchsten Wichtigkeit ist es uns erschienen, daß die Beaufsichtigung dieser Schulen, wie des Kultus, von Seiten des Ministeriums, bis zum Erscheinen des Emancipations-Gesetzes nicht verschoben bleibe. Denn läßt cs sich nicht verkennen, daß die fortschreitende Moralität, die sittliche Verbesserung der jüdischen Glaubens-