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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band erstes Heft · p. Seite 25

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band erstes Heft
Article
Mittheilungen aus Dresden, die Verhältnisse der Israeliten im Königreiche Sachsen betreffend
Date
1834-01-01
Page
Seite 25 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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25 Ohne über die Bedingungen Beschluß zu fassen, von denen selbst die Ertheilung dieser bürgerlichen Rechte abhängig sein möchte, sind wir doch darüber einverstanden gewesen, daß sich dem Grundsätze, es müsse die moralische Verbesserung der Juden ihrer bürgerlichen Emancipation vor an gehen, und die Verlegung des jüdischen Sabbaths auf den christlichen Sonntag zu einer Bedingung ihrer Gleichstellung gemacht werden, nicht beipflichten lasse,, da eben die Emancipation das Mittel zu der höhern moralischeu Bildung eines bisher vom Drucke niedergehaltenen Volkes werden dürste, das Verlangen der Verlegung der jüdischen Sabbathsseier aber gegen die Zusicherung des tz. 32. der Verfassungsurkunde verstoßen würde. Nach vielseitigen Diskussionen, welche nach Seite 840 flg. der Landtags-Acten Abtheilung II. Band 1. und Seite 223 flg. Abtheilung III. Band 3. in beiden Kammern über diesen wichtigen Gegenstand und die für und wider die Frage der jüdischen Emancipation ausgesprochenen Meinungen Statt gefunden, sehen wir uns zu dem ehrerbietigen Anträge veranlaßt, daß Ew. Königl. Majestät und Ew. König!.. Hoheit, nach Revision der in Beziehung auf die׳ Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Sachsen gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Vorschriften, der nächsten Ständeversammlung zu zweckmäßiger und zeitgemäßer Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der im Königreiche Sachsen sich befindenden Jsrae-- liten einen Gesetzentwurf mit Bestimmung der Rechts- Verhältnisse derselben vorzulegen geruhen wollen. In Erwägung aber, daß die Vorlegung des bezüglichen Gesetzentwurfs der künftigen Ständeversammlung vorbehalten bleiben muß, hat es uns unerläßlich geschienen, interimistisch und bis dahin, wegen einiger die jüdischem Glaubensgenossen betreffenden Verhältnisse,. deren längeres

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