Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Emancipation der Israeliten
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 413 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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413 wiegen! Auch ist kein Beispiel in irgend einem Staate , wo die Juden bürgerliche Rechtegenießen, aufzuweisen, daß Verarmung eines Individuums durch strenge Beobachtung der Sabbathöfeier entstanden wäre. Außerdem würden auch die etwa Vcrarwenden, deren Anzahl durch Fortdauer, des jetzigen Zustandes, wie wir der hohen Versammlung bereits oben aiigedeutet haben, noch mehr ««wachsen dürfte, weder dem Staate noch der Stadt zur Last liegen, da die jüdische Gemeinde für ihre ArMen zu sorgen hat, und selbst unter den bisherigen bedrängten Verhältnissen mehrere zweckmäßige Unterstützungs * Anstalten aufzuweisen vermag, wie die׳ beiliegenden Statuten unter andern bezeugen. Wenn nun aus Obigem genugsam hervorgehetwie das Verlangen, den Sabbaih auf den, Sonntag ^» verlegen,: durchaus nicht auf derjenigen Bäsis deruhe, welche allein fähig wäre, daß ein Staat nach vernunftrechtlichen Prinzipien darauf antragen oder solches zur Bedingung der Ertheilung bürgerlicher Rechte machen könnte, ohne feine Befugniß zu überschreiten -und in das Gebiet der Gewiffensfreiheit einzugreifen;■י— wenn es klar erscheint, daß derjenige Staat, welcher die Abschaffung eines Dogma's oder einer religiösen Handlung erheischt, wodurch die Staats- und Privatbürgerpflichten nicht beeinträchtigt, werden, in Gefahr geräth, am Ende — konsequent durchgeführl — entweder in den Jesuitismus (Staat in der Kirche), oder in den St. Simonismus (Kirche im Staate) zu verfallen, welche beide