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Sulamith · 1825-01-01 · Heft 2 · p. Seite 342

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
7 (1825-1833)
Issue
Heft 2
Article
Neue Beerdigungs-Anordnung in der Israelitischen Gemeinde zu Berlin
Date
1825-01-01
Page
Seite 342 (sequence 6)
Language
German
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des Verstorbenen gebracht. In denselben wird die Leiche gelegt, welcher alsdann mit geschlossenem Oeks kel von den dazu besoldeten sechs Männern an den Leichenwagen getragen und in diesen gesetzt wird. Nur in dem Sarge, nicht aber in einem Betttuch« oder in einer andern Einhüllung darf die Leiche an den Wagen getragen werden. Bei einer weiblichen Leiche Haben einige Frauen die Leiche in den Sarg zu legen, welcher sodann aber von den besoldeten sechs Männern an den Wagen zu bringen und in denselben zu setzen ist. - Anmerkung. Der Sarg, welcher blos zur Frans» portirung der Leichen dient, ist mit sechs Handgriffen versehen, inwendig mit Zink ansgeschlagen und von Außen und Innen mit Firniß gestrichen. §.10. Der Leichenwagen fährt im Schritt vom Stcrbehause bis zum Begräbnißplatz , die sechs besold deten Männer gehen , an jeder Seite des Wagens drei, in schwarzer Kleidung, in schwarzen Mänteln gehüllt und mit drcieckigten Hüten neben dem Leie chcnwagen bis zum Begräbnißplatze. §. 1l. Es bleibt einem Jeden überlassen, dem Leichenwagen zu Fuß ober zu Wagen zu folgen. Es wird hierbei jedoch festgesetzt: - r>) Diejenigen, welche zu Fuß folgen, gehen uns mittelbar zwei uny zwei hinter dem Wagen in schwarzen von der Gemeinde hierzu angefertigs ten Mänteln gehüllt lind mit anständiger schwarr zer Kopfbedeckung. Bei einem großen Gefolge können auch drei und drei, oder vier und vier

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