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Sulamith · 1825-01-01 · Heft 2 · p. Seite 250

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Journal
Sulamith
Volume
7 (1825-1833)
Issue
Heft 2
Article
Gutachten des Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenachischen Landrabbiners, Herrn Dr. Heß, über die Schrift: Israelitische Glaubens- und Pflichtenlehre für Schule und Haus von Dr. S. Herxheimer
Date
1825-01-01
Page
Seite 250 (sequence 7)
Language
German
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250 1 sowie über den Begriff von Glaubens - und Sittenlehre, beginnt die Lehre von Gott, seinen Eigenschaft ten und Werken; ihr folgt die Lehre von dem «wir ge» Leben, von der Offenbarung, von dem schriftlichen und mündlichen Gesetze und die Erklärung der zehn Gebote, mit welcher die Glaubenslehre schließt. Der zweite Theil der Schrift beginnt mit der Sittenlehre, bei welcher zuerst die Pflichten gegen Gott entwickelt werden. Z» dieses Kapitel nimmt der Verfasser die Lehre von Gott, von den Festtagen und den religiösen Gebräuchen auf, da diese nur die Gesinnungen der Liebe und Ehrfurcht gegen Gott ausdrücken sollen, also in jenes Kapitel gehören. Sodann folgen die Pflichten ׳ gegen sich selbst, gegen den Nebenmenschen, und in besonderen Verbindungen. Durch drei Eigenschaften zeichnet sich diese Schrift vor anderen in diesem Fache erschienenen aus, welche hervorgehoben zu werden verdienen: Erstens die Klarheit und Gründlichkeit, mit welcher dev Verfasser den Lehrstoff behandelt; zweitens die passenden Beispiele, welche er öfters aus der Schrift anführt 3 , 39 , 71, 85 u. q« m.), und die, wenn sie vom Lehrer mit Klarheit und Herzlichkeit erzählt werden, gewiß sehr zur Veranschaulichung und Belebung der vorgetragenen Lehren dienen, und drittens die Geschicklichkeit, mit welcher er überall das Praktische hervorhebt. Der Verfasser ist weit entfernt, ein großes Kunstgebäude aufzuführ ren und Lehren in seine Schrift aufzunehmen, die wenig, oder gar nicht, in das Leben eingreifen und

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