Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Gutachten des Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenachischen Landrabbiners, Herrn Dr. Heß, über die Schrift: Israelitische Glaubens- und Pflichtenlehre für Schule und Haus von Dr. S. Herxheimer
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 251 (sequence 8)
- Language
- German
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251 die Fassungskraft der Zugend übersteigen. Mn, was er lehrt ist höchst einfach und mit dem sittlichen Leben unzertrennlich verbunden, und wo er einen Satz aufstellt, der mehr in das Gebiet der Theorie zu gehören scheint, da zeigt er sogleich mit vieler Klars heit die Anwendung desselben auf das Leben. Dies ses ist besonders aus dem Kapitel über Gottes Eigens schäften und Werke ersichtlich, in welchem jede Eigens schüft Gottes gründlich erwiesen, aber auch zugleich ihre Nutzanwendung auf das Leben nach allen ißren Beziehungen dargethan wird. In der eigentlichen Sittenlehre, deren Gebiet unerschöpflich ist, weiß der Verfasser das Wichtigste und für das Leben Unents behrlichste mit vieler Gründlichkeit zu entwickelt. (So hat er über die Weisheit eine Abhandlung, die sehr treffend und höchst wichtig für das sittliche Vers halten ist.) Was man an dieser Schrift vermißt, ist, daß der Verfasser sich nicht über die Würbe und Bestimmung des Menschen mit mehr Ausführlichkeit verbreitet. Jedoch hat er darüber so viel gesagt, daß der geschickte Lehrer durch mündlichen Vortrag das Fehlende leicht ergänzen kann, und in der Hand des ungeschickten ist ja auch das trefflichste Buch eine Fackel in der Hand des Blinden. Die Unterzeichnete Behörde kann das her die mehrerwähnte Schrift des Herrn Kreisrabs biners Dr. Herxheim er zum Gebrauche in israes litischen Schulen (und auch für noch ununterrichtete Erwachsene) in einem vorzüglichen Grade empfehs len, und ist überzeugt, daß sie, von erleuchteten Lehs