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Sulamith · 1825-01-01 · Heft 2 · p. Seite 248

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Journal
Sulamith
Volume
7 (1825-1833)
Issue
Heft 2
Article
Gutachten des Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenachischen Landrabbiners, Herrn Dr. Heß, über die Schrift: Israelitische Glaubens- und Pflichtenlehre für Schule und Haus von Dr. S. Herxheimer
Date
1825-01-01
Page
Seite 248 (sequence 5)
Language
German
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ן ׳ 248 gegen jeden Menschen , zu welcher Religipn,, Nation! und Menschenklasse er: auch gehöre, gelten müssen,( da! Asse. Kinder eines My desselben heiligen Vaters find (§. 496.).,. Vaterland ist.dem Israeliten , nach | der, Lehre deS Verfassers, jedes. Land, in welchem er! geboren:ist, oder worin er Schutz und Nahrung sins z det (§.?S49.). Über,die Abänderung, religiöser Eesetze stellt der Verfasser die gegründete Behauptung auf: ״Die Religionslehrer dürfen, wenn es die Zeitumstände nöthig machen, GotteS wegen, ein G« setz aufheben oder ein neues anordnen," und Leweift.dieses durch mehrere Beispiele aus der israelitischen Geschichte (§. 87.). Wenn die Religivns- Wahrheiten in einem solchen Hellen und humanen Geiste gelehrt werden, müssen sie ächte und reine Sittlichkeit herborbringen und mit dem Wohls der i bürgerlichen,Gesellschaft, im schönsten Einklang stehen!; Man Mache aber dem Verfasser deßhalb nicht wen Vorlpurf, daß er vom Lehrbegriffe seiner,Kirche abweiche. Dies ist keineswegs der Fall! Was er lehrt, stimmt vielmehr ganz , mit, der Lehre der israelitischen Kirche — wenn man nicht, darunter auch die absim den Meinungen unwissender Finsterlinge verstehen will —- überein! Und wie könnte dieses auch an- Hers sein, da seine Schrift nichts enthält, ( was nicht entweder aus absoluten Grundsätzen der' Vernunft, ans Geschichte und Erfahrung, oder aus, richtig ausgelegten Stellen des Schrift folgt. Wie der Verfasser dis Religisnslehrm im Lichte anffastt, so trägt er sie mit Wärme vor« Seine

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