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Sulamith · 1825-01-01 · Heft 2 · p. Seite 247

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Journal
Sulamith
Volume
7 (1825-1833)
Issue
Heft 2
Article
Gutachten des Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenachischen Landrabbiners, Herrn Dr. Heß, über die Schrift: Israelitische Glaubens- und Pflichtenlehre für Schule und Haus von Dr. S. Herxheimer
Date
1825-01-01
Page
Seite 247 (sequence 4)
Language
German
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verbreitet sein wird auf Erden, daß alle Völker einmüthig den Allvater verheerlichen, sich unter einander brüderlich lieben und durch Bruderliebe, Gottesfurcht und Tugend glücklich sein werden," und für diese Erklärung führt er mehrere Schriftstellen als Beweise an. Die Ceremvnieen betrachtet der Verfasser mit Recht nicht als Gesetze, die auf irgend eine nur dem Allwissenden bekannte Weise auf unser Seelenheil wirken, oder gar als Verordnungen, wodurch dem Allerhöchsten ein Dienst erwiesen wird, sondern als äußere Beförderungsmittel des inner» G o t t e s d len st e s, als anschauliche Eebräuche, die unsere Liebe und Ehrfurcht gegen Gott anregen, erhalten und stärken sollen (§. 48. und 49!). Dom Talmud sagt der Verfasser (§. 98.), daß nicht alle seine Gesetze von Moses selbst herstammende, miindliche Überlieferungen wären; er ertheilte vielmehr auch Gesetze, welche erst nach gewissen AuslegüNgse regeln aus dem schriftlichen Gesetze hergeleitet sind; Anordnungen, welche die späteren Religivnslehrer nach dem Zeitbedürfnisse jedesmal für nvthwendig hielten, Verordnungen/ welche dem schriftlichen Gesetze als Zaun dienen Und die übertretUng desselben verhüten sollen, und endlich Sagen and Erklärungen, welche sich auf die Sitten Und die Geschichte beziehen, Bei der Lehre über die Pflichten gegen den Nebenmenschen schickt der Vers fasser die gegründete Bemerkung voraus, daß diese 18*

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