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Sulamith · 1825-01-01 · Heft 2 · p. Seite 132

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
7 (1825-1833)
Issue
Heft 2
Article
Religiös-moralische Reden
Date
1825-01-01
Page
Seite 132 (sequence 4)
Language
German
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132 deren Stiftungsfeier wir heute begehen, ihre Er- Haltung verdanken, mit einigen Worten näher anzudeutcn. Befinden sich gleich würdigere Männer unter uns, von dieser heiligen Stätte Herab mit Euch zu sprechen, so rufe ich mit Jeremias aus: ״Nur was meines Theils ist, v Ewiger, spricht meine Seele, darum vertraue ich auf ihn!"*) Der weiseste der Menschen hat in dem herrlichen Parabelbuche, welches so viele der anwendbarsten Lebensregeln für alle Zeiten und alle Stände in kurzen geflügelten Sprüchen enthält, auch den Umriß eines Vereins und wie dessen Gedeihen befördert werde, in wenigen, doch kräftigen Zögen entworfen. Es ist nämlich der 34. Vers des 14. Kapitels im Buche Spr, Sal., welcher auch unserer Anstalt die Bahn vorzeichnet, die sie zu wandeln hat. Er lautet folgendermaßen: ״Ausübung des Rechts erhebt ein Volk, allein Gunst zur Ungebühr bei Versammlungen ist Jrrthum." Wertheste Zuhörer! Ehe wir zur genauen Untersuchung dieses gewichtigen Verses schreiten, wenden wir uns erst an die ״Sprüche der Väter," um in dem reinen Quell ihres Lebenswassers Belehrung zu schöpfen. Dort heißt es: ״Durch drei Dinge wird die bürgerliche Gesellschaft erhalten: Durch Treue, Gesetzlichkeit und Eintracht; denn der Prophet sagt: Treue, Gerechtigkcit und Eintracht übet in Euren Thoren."**) *) Klage!. Jer. 3, 24. -- **) Aachar. 8, 16,

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